Neuanmietung Förderschule zur Verlagerung der Förderschule "Am Schwalbenweg" Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Herne
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44653
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herne.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Förderschule zur Verlagerung der Förderschule "Am Schwalbenweg"
Gegenstand ist die Anmietung eines Schulgebäudes unter Berücksichtigung diverser baulicher Vorgaben zur Verlagerung der Förderschule "Am Schwalbenweg" in der Stadt Herne.
44653 Herne
Die Stadt Herne benötigt zur räumlichen Verlagerung einer Ganztags-Förderschule für derzeit 134 Schülerinnen und Schüler eine geeignete Immobilie. Unterrichtet wird der Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufen 1 und 2 (Berufspraxisstufe). Die Stadt Herne möchte zu diesem Zwecke gerne ein Schulgebäude anmieten. Dabei kommen sowohl geeignete Bestandsflächen, als auch Neubauflächen in Betracht. Es ist beabsichtigt, die Schule bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Betrieb zu nehmen. Eine Übergabe an die Stadt Herne muss daher zwingend bis zum 1.8.2024 stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Arbeiten in dem Gebäude möglich.
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Der Standort der bisherigen Förderschule "Am Schwalbenweg" soll verlagert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Einzugsgebiet der Schule nicht wesentlich verändern darf. Die Stadt Herne führt als Schulträger zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Die jeweiligen Einzugsgebiete der Schulen liegen innerhalb eines Radius von je 4 km um einen entsprechenden Bezugspunkt. Das Herner Stadtgebiet wird somit vollständig abgedeckt. Das Grundstück für die zu verlagernde Förderschule muss daher im vorgegebenen Kreis (Radius 4 km, Bezugspunkt "HBF Wanne-Eickel") liegen.
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Die Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Herne genügen. Das Projekt kann dabei entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, durch Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse der Stadt Herne zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden.
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Das mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisende Grundstück muss für die Auftragsausführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen und dementsprechend eingesetzt werden. Ferner ist eine Auswechslung des Grundstücks, die Benennung eines Ersatzgrundstücks o.ä. nach Fristablauf zum Eingang der Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Stellt sich nach der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs heraus, dass das Grundstück dem betreffenden Bieter wider Erwarten doch nicht zur Verfügung stehen wird, so handelt es sich um einen nachträglich bekannt werdenden Eignungsmangel dieses Bieters, der zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt.
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Es handelt sich um eine Förderschule für geistige Entwicklung mit einem Flächenbedarf (Nutzfläche) von 2.470 m². Hinzu kommen weitere Flächen für Technik, WC-Anlagen, Flure etc., sodass sich insgesamt eine BGF von 4.076 m² ergibt. Der Umrechnungsfaktor Nutzfläche zu BGF beträgt 1,65.
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Als Empfehlungen für ein Schulgrundstück für einen Schulneubau liegen folgende Richtlinien vor:
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- Grundstücksgröße gesamt: 25 m² pro Schüler/Schülerin
- Schulhofgröße: 5 m² pro Schüler /Schülerin
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Bezogen auf eine neue Förderschule mit einer voraussichtlichen Schülerzahl von 140 ergeben sich demnach folgende Werte:
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- Grundstückgröße: 25 m² * 140 = 3.500 m²
- Schulhoffläche: 5 m² * 140 = 700 m²
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Diese Werte werden insbesondere bei einer Förderschule als absolute Untergrenze ausgelegt, da die Anforderungen für die Schülergruppen etwas höher anzusetzen sind.
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Im Bestand hat die zu verlagernde Förderschule "Am Schwalbenweg" (Förderschwerpunkt: "Geistige Entwicklung") eine Grundstücksgröße von 4.775 m². Die Fläche des Schulhofes beträgt ca. 1.400 m².
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Daraus werden für dieses Projekt folgende Richtwerte abgeleitet:
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- Grundstücksgröße: mind. 4.800 m² (dies bezieht sich allerdings nur auf ein Schulgrundstück, auf dem sich ein eigenständiges Schulgebäude befinden soll)
- Schulhoffläche: mind. 700 m², idealerweise liegt die Schulhoffläche mindestens bei der doppelten Größe (1.400 m²).
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Es ist voraussichtlich beabsichtigt, die Instandhaltung, die Instandsetzung, die Ersatzbeschaffung, die Prüfung und die Wartung des gesamten Mietobjekts, ausgenommen für Mietereinbauten auf den Auftragnehmer zu übertragen.
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Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Dezember 2023 zu rechnen.
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Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
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Auf die zusätzlichen Angaben unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird hingewiesen.
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Auftraggeberseitig kann eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre in Anspruch genommen werden.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung vor Zuschlagserteilung aufzuheben, sofern die erforderlichen Zustimmungen nicht erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen. Es wird auf § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) verwiesen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche übersetzt beizufügen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
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- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zu verwenden. Hierfür ist das beigefügte Formular IV zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Projekte (das sind Gebäude der öffentlichen Verwaltung oder andere Gebäude in öffentlicher Nutzung)".
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Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Ein Mindestgesamtumsatz von 8 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Es sind Eigenerklärungen über mindestens 3 unterschiedliche Unternehmens-Referenzen einzureichen:
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(i) Ausführung als Projektentwickler (Projektentwicklung in diesem Sinne bedeutet, dass der Bewerber auf eigenes Risiko Planung und Bau durchgeführt hat bzw. durch Dritte hat durchführen lassen, und zwar mit anschließender Vermietung oder Verkauf),
(ii) Referenz enthält die Projektentwicklung eines Verwaltungsgebäudes, einer Bildungseinrichtung oder eines Instituts inkl. vorausgehender Planung der LP 1-5 nach HOAI,
(iii) Planungsbeginn nicht länger als 10 Jahre ab Datum der Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegend,
(iv) Fertigstellung und Abnahme bzw. Übergabe muss bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erfolgt sein.
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Hierfür sind die Formulare VII "Unternehmens-Referenz" zu verwenden.
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Angaben über die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks:
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- Erklärung zu Angaben über das Grundstück: Bezeichnung, Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche, Lagebeschreibung, Bebaubarkeit nach Bebauungsplan, Art der vorherigen Bebauung, Lasten und Beschränkungen gemäß Abt. II, etwaige Besonderheiten.
Hinweis: Auf dem im Teilnahmeantrag zu benennenden Grundstück muss ein Gebäude errichtet werden können, das die folgenden Anforderungen erfüllt: Die Errichtung der im Raumprogramm geforderten Nutzfläche von ca. 2.470 m² bzw. eine BGF von 4.076 m².
Die unmittelbare Nähe zu Einrichtungen, die im Störfall gesundheitsschädliche Emissionen ausstoßen (Chemiewerk, Industriegebiet mit Betrieben der Störfallverordnung etc.) ist nicht erwünscht. Ebenso darf das Grundstück nicht in einem Hochwasser-, Überflutungs- oder Retentionsgebiet liegen.
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Hierfür ist das Formular VIII "Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks" zu verwenden.
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- Einreichung eines amtlichen Lageplans für das zur Leistungserbringung vorgesehene Grundstück.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag von dem Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
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- Erklärung über die Verfügbarkeit des vorgesehenen Grundstücks.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag von dem Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
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Hierfür ist das Formular IX "Erklärung über die Verfügbarkeit des vorgesehenen Grundstücks" zu verwenden.
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Sollte der Bewerber weder Eigentümer noch dinglich Berechtigter des benannten Grundstücks sein, ist eine Erklärung des Eigentümers beizufügen. Mit dieser wird bestätigt, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung dazu berechtigt sein wird, ein entsprechendes Gebäude auf dem Grundstück zu errichten bzw. zu nutzen.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
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Hierfür ist das Formular IX.1 "Eigentümererklärung" zu verwenden.
Mindestanforderungen an Referenzangaben:
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Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, also wertungsfähig ist, muss sie vier Anforderungen erfüllen:
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- Erstens, sie muss eine Projektentwicklung betreffen. Projektentwicklung in diesem Sinne bedeutet, dass der Bewerber auf eigenes Risiko Planung und Bau durchgeführt hat bzw. durch Dritte hat durchführen lassen, und zwar mit anschließender Vermietung oder Verkauf.
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- Zweitens, die Referenz muss die Entwicklung eines Verwaltungsgebäudes, einer Bildungseinrichtung oder eines Instituts betreffen
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- Drittens, der Planungsbeginn darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-weiten Bekanntmachung.
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- Viertens, die Fertigstellung und Abnahme bzw. Übergabe muss bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erfolgt sein.
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Erfüllt die Referenz die vier vorgenannten Kriterien nicht, so ist sie nicht wertungsfähig und wird mit 0 Punkten bewertet. Liegt nicht mindestens eine Referenz vor, die mit mehr als 0 Punkten bewertet wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Mindestanforderungen an die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks:
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Auf dem im Teilnahmeantrag zu benennenden Grundstück muss ein Gebäude errichtet werden können, das die folgenden Anforderungen erfüllt: Die Errichtung der im Raumprogramm geforderten Nutzfläche von ca. 2.470 m² bzw. eine BGF von 4.076 m² nach DIN 277.
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Die unmittelbare Nähe zu Einrichtungen, die im Störfall gesundheitsschädliche Emissionen ausstoßen (Chemiewerk, Industriegebiet mit Betrieben der Störfallverordnung etc.) ist nicht erwünscht. Ebenso darf das Grundstück nicht in einem Hochwasser-, Überflutungs- oder Retentionsgebiet liegen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit der Fristverkürzung der Teilnahmefrist nach § 10 c EU Abs. 1 i.V.m. § 10 b EU Abs. 5 Nr. 1 VOB/A Gebrauch. Es besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Teilnahmefrist von 30 Tagen (§ 10c EU Abs. 1 i.V.m. § 10b EU Abs. 1 VOB/A) unmöglich macht. Es liegen von der Rechtsprechung geforderte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Juni 2015 - VII-Verg 39/14), objektiv nachvollziehbare Gründe vor. Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen ist der Bedarf an Schulplätzen schnellstmöglich zu decken. Bei den steigenden Schülerzahlen handelt es sich um ein dynamisches Geschehen, bei dem der Auftraggeber die Entwicklung über einen längeren Zeitraum nicht prognostisch abschätzen kann. Ferner ist der Umzug mit komplexen und zeitintensiven Vorbereitungsmaßnahmen verbunden, sodass ein Umzug nur innerhalb der Sommerferien erfolgen kann. Anderenfalls würde der ordnungsgemäße Schulbetrieb behindert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A EU. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
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Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6V625S
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113-514
Fax: +49 2514112-165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113-514
Fax: +49 2514112-165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113-514
Fax: +49 2514112-165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muens-ter.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html