OBK-Erweiterung Kreishaus - PM Referenznummer der Bekanntmachung: 23GMB-VT03 - PM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Molkestr. 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2261-881490
Fax: +49 2261-881033
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
OBK-Erweiterung Kreishaus - PM
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt das Kreishaus um 12.500 qm Nutzfläche zu erweitern. Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs steht das Planungsbuero Hascher Jehle, Berlin, als Sieger fest. Im Vergabepaket 3 soll nun die Projektmanagementleistungen beauftragt werden.
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Es ist beabsichtigt, die Ausführungsleistungen an einem Generalunternehmer zu vergeben.
Nach interner Freigabe werden die folgenden Projektstufen 3-5 abgerufen.
Die Herstellkosten KG300/400 sind mit insgesamt 45,0 Mio. EUR Netto projektiert.
Erweiterung Kreishaus Moltkestr. 42 51649 Gummersbach
Leistungen gem. AHO-Heft 9 - Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand 2020
1. Leistungen Projektsteuerung - Projektstufen 1-5 gem. AHO-Heft 9, §2, Projektstufen 1-5 teilweise (siehe Bild 2.5) inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
1. Leistungen Projektleitung - Projektstufen 1-5 gem. AHO-Heft 9, §3, Projektstufen 1-5 teilweise (siehe Bild 2.5) inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen (PS). Direkt beauftragt werden die PS 1-2. Die weiteren Projektstufen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar die PS 3-5. (Näheres siehe II.2.11).
Genehmigungszeit, Förderverfahren, Vergabeverfahren, Bauzeitverlängerung
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß den im Dokumenten der EEE und den Auswahlkriterien.pdf hinterlegten Kriterien und beinhaltet:
- Nachweis ueber das Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden §§123 u. 124 GWB, (EEE)
- Vermeidung von Interessenskonflikten §6 VgV (A.3.2, EEE)
- Rechtsform von Unternehmen u. Bietergemeinschaften, bevollmächtigter Vertreter §43 VgV, §53 Abs. 9 VgV (A.3.5)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausuebung §§44 u. 75 VgV (A.3.1, EEE)
- Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV, dass die Leistungserbringung unabhängig von den Ausfuehrungs- und Lieferinteressen erfolgt. (EEE)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit §45 VgV (Gesamtumsatz), (EEE)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit §46 VgV (Referenzen, Qualitaetssicherungsmaßnahmen), (EEE)
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Erfuellen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der Bekanntmachung Ziffer IV.1.2 zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgruenden akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. §50 VgV. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 47 geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchfuehrung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überpruefen sind mittels Bewerbungsbogen bzw. der Einheitlichen Europaeischen Eigenerklaerung (EEE) der Kontaktstelle zu übermitteln (Abs. A.I).
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- Nachweis der Berufszulassung gem. § 44 und § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
- Nachweis bei juristischen Personen gem. § 43 VgV von Namen und von beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
- Eigenerklaerung über den Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschaeftsjahren (2020, 2021, 2022), § 45, Abs. 4, Nr. 4 VgV.
- Eigenerklaerung über die Anzahl der Beschaeftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022), §46, Abs. 3 VgV
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schaeden.
- Nachweis bei Bewerber-, Bietergemeinschaften über die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung gem. §43 VgV i.V.m. §421 BGB.
- Berufshaftpflichtversicherung für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schaeden, deren Deckungssummen mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschaeden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schaeden betragen. Die Bestaetigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Referenzliste für bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen im Projektmanageent nach AHO-Heft 9 der letzten 5 Jahre als Eigenerklaerung des Bewerbers (§46 Abs. 3 VgV) mit Angabe
- der Projektbezeichnung,
- der anrechenbaren Baukosten KG 200-700 netto,
- dem Ausfuehrungszeitraum und
- den durchgefuehrten Leistungsphasen, min. HOAI-Leistungsphasen 2-8,
- sowie die Namen und die Anschriften der öffentlichen und privaten Auftraggeber und der Nennung von Ansprechpartnern
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- Eigenerklaerung des Bewerbers über die Qualitaetssicherungsmaßnahmen für die Erbringung der zu vergebenden Leistung.
Nachweis der Umsetzung einer Leitstellenplanung für den Feuerwehr-/Rettungsdienst.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschaeden 5.000.000,-- EUR Sonstige Schaeden 5.000.000,-- EUR oder eine Erklaerung der Versicherung (nicht Makler), dass die Hoehe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
2) Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmaechtigtem Vertreter zu überfuehren.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXVHYYWY14V56X01
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Zollhof 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-130670
Fax: +49 221-13067150
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am 09.10.2023, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstoeße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Praeklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.