RGE / Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Aufgabenbereich „Sicherheit“ der RGE Servicegesellschaft Essen mbH (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: RGE-Vergabe – S 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lichtbogen 8
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Markus Wortmann
E-Mail:
Fax: +49 2018872433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rge-essen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RGE / Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Erbringung verschiedener Dienstleistungen im Aufgabenbereich „Sicherheit“ der RGE Servicegesellschaft Essen mbH (2 Lose)
Die RGE erbringt als städtisches Dienstleistungsunternehmen Dienstleistungen u.a. mit Bezug zu Sicherheitsberatung/-architektur, Empfangs- und Servicedienste, Objektschutz und Separatwachdienst, Notruf- und Serviceleistellen, Baustellensicherheit, Revier- und Kurierdienste, Verkehrsleitung und -regelung, Veranstaltungsschutz einschließlich Sonderaufgaben.
Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die RGE auf die Hinzuziehung externer Nachunternehmer angewiesen. Die RGE beabsichtigt, diverse ihr zufallende Aufgaben im Geschäftsbereich „Sicherheit“ auf Nachunternehmer zu übertragen. Dazu sollen 2 Rahmenvereinbarungen mit jeweils mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Leistungsbereiche „Sicherheitsdienstleistungen“ und „Servicedienstleistungen“ abgeschlossen werden. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Die RGE begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher insbesondere Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Erbringung von Sicher-heitsdienstleistungen
Essen
Zu Aufgaben im Bereich Sicherheitsdienstleistungen zählen (auszugsweise) die Überwachung von Objekten, der Zustände von Anlagen und die Kontrolle des Zutritts zu Gebäuden. Durch die Präsenz von Sicherheitskräften soll außerdem die Hemmschwelle für die Begehung potentieller Straftaten erhöht werden. Bei Unfällen leisten die Mitarbeiter des Auftragnehmers Erste Hilfe, löschen Entstehungsbrände, unterstützen hilfebedürftige Personen und stehen als Räumungshelfer zur Verfügung. Im Rahmen von Schließgängen und Kontrollrunden werden Brandgefahren beseitigt, Fluchtwege kontrolliert, Risiken erkannt, reduziert und gemeldet. Durch regelmäßige Kontrollen werden Schäden (z.B. Wasseraustritt / erhöhte Temperatur in Serverräumen) rechtzeitig erkannt und rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet. Der Auftragnehmer erbringt darüber hinaus weitere Leistungen, die dem Aufgabenbereich Sicherheitsdienstleistung zuzuordnen sind.
Bei Abruf von Sicherheitsdienstleistungen aus dem Rahmenvertragsverhältnis übernimmt der Auftragnehmer insbesondere Aufgaben aus den folgenden Bereichen:
• Separatwachdienst/ Objektschutz
• Streifengänge
• Streifenfahrten
• Einlasskontrollen mit Zugangsverweigerung
• Brandwachen
• Standwachen
• Hallenwachen
• Pfortendienste
• Straßensperren
• Veranstaltungsschutz
• Tordienste
• Saalaufsicht in Museen
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Januar 2024 erfolgen.
Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen Auftragsvolumen (bezogen auf Personaleinsatzstunden) von jährlich 212.749 Personalstunden aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber erwartet wegen der besonderen Sensibilität der Aufgabenwahrnehmung im Geschäftsbereich Sicherheit, dass der Auftragnehmer die Leistungen selbst ausführt.
Die Schätzung der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistungen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Erbringung von Servicedienstleistungen
Essen
Zu Aufgaben im Bereich Servicedienstleistungen zählen (auszugsweise) Empfangs- und objekt- bzw. anlassabhängige Serviceleistungen, die in ihrer konkreten Ausgestaltung an die jeweilige Bedarfssituation angepasst sind.
Bei Abruf von Servicedienstleistungen aus dem Rahmenvertragsverhältnis übernimmt der Auftragnehmer insbesondere folgende Aufgaben:
• Observation ohne Sicherheitsaufgaben
• Kassentätigkeit
• Informationsverteiler
• Hostess
• Wegeleitung
• Garderobendienste
• Einlasskontrollen Unterstützung
• Empfangsdienste
• Logistiker
• Telefondienste
• Hausmeisterdienste
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll ab dem 1. Januar 2024 erfolgen.
Die RGE geht derzeit von einem auf Erfahrungswerten beruhenden maximalen Auftragsvolumen (bezogen auf Personaleinsatzstunden) von jährlich 70.916 Personalstunden aus. Diese Angabe ist unverbindlich. Der tatsächliche Einsatzbedarf kann innerhalb dieses Rahmens situationsbedingt stark variieren. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zum Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Seitens des Auftraggebers besteht zudem keine Abrufverpflichtung von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber erwartet wegen der besonderen Sensibilität der Aufgabenwahrnehmung im Geschäftsbereich Sicherheit, dass der Auftragnehmer die Leistungen selbst ausführt.
Die Schätzung der oben genannten Höchstmenge erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abrufverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend – darauf, auch im Falle eines unvorhersehbar großen Bedarfs des Auftraggebers, die vergabegegenständlichen Lieferleistun-gen im Rahmen der Laufzeit abzudecken.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst auf eine 24-monatige Laufzeit ausgelegt. Der Auftraggeber kann die Vereinbarung um jeweils weitere 12 Monate, jedoch maximal 2 Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann somit maximal 48 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
• Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
• Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister
• Nachweis einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Erbringung von Bewachungsdienstleistungen gem. § 34a Abs. 1 S. 1 GewO (nur erforderlich bei Los 1)
• Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie in dem hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
• Nachweis einer aktuellen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung mit der Verpflichtung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
• Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
• Bescheinigung der Krankenkasse betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate)
• Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate)
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens nachfolgend aufgeführte Schadensarten und Deckungssummen abdecken:
• Personenschäden: 3.000.000,00 EUR je Schadensfall
• Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall
• Abhandenkommen bewachter Sachen: 1.000.000,00 EUR je Schadensfall
• Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der losspezifischen Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3).
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass bei der späteren konkreten Aufgabenerfüllung nachweislich nur Personal eingesetzt wird, das für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte:
• Ordnungsgemäße Freigabe im Bewacherregister
• Unterrichtung nach §34a GewO
• Sachkundeprüfung nach §34a GewO
• in Deutschland gültige Fahrerlaubnis
Nähere Informationen, bei welcher Tätigkeit der in den Losen abgebildeten Teilaufgaben welche Qualifikation des Personals vorliegen muss, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/