Sanierung Obermattenbad Gundelfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1845
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Bundesstraße 35
Ort: Gundelfingen (Breisgau)
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-gundelfingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Obermattenbad Gundelfingen
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung des Obermattenbades in Gundelfingen.
Das Bad wurde 1978 eingeweiht und ist seit Generationen wichtiger Bestandteil - Institution des Gemeindelebens.
Nach über 40 Jahren Nutzung ist die Erneuerung der Schwimmhalle notwendig. Einige Bereiche wurden bereits saniert (Sauna, Umkleide, Foyer, Duschen), beim Herzstück des Obermattenbads besteht allerdings ein Instandhaltungsrückstand. Die Gemeinde Gundelfingen plant im Zuge der Sanierung der Schwimmhalle diverse innovative Neuerungen, um die Barrierefreiheit zu verbessern, moderne Dämm- und Baustandards umzusetzen und somit die CO2-Emissionen zu minimieren. Insgesamt sollen der langfristige Bestand des Obermattenbads und die Attraktivität für heimische und auswärtige Besucher gesteigert werden.
79194 Gundelfingen (Breisgau)
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 (3) HOAI, LPH 9 § 34 (3) HOAI optional
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß §§ 33 ff HOAI
Postanschrift: Am Schönblick 1
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.