Tragwerksplanung: Neubau eines Berufsschulgebäudes für die Berufskollegs auf dem Campus Ahaus Referenznummer der Bekanntmachung: KBOR-00.11.99-06605-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burloer Str. 93
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung: Neubau eines Berufsschulgebäudes für die Berufskollegs auf dem Campus Ahaus
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Tragwerksplanung analog § 51 HOAI, Grundleistungen der Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI
Berufskollegs am Campus Ahaus Kusenhook 48683 Ahaus Der Kreis Borken ist Schulträger der Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung (BK WuV), Lise-Meitner (BK LM) sowie Technik (BK TA) auf dem Campus Ahaus. Für diese Berufskollegs betreibt der Kreis Borken bislang in Stadtlohn eine Nebenstelle. Vor dem Hintergrund sich ändernder schulpolitischer Rahmenbedingungen und eines erheblichen Sanierungsbedarfs am Standort Stadtlohn soll diese Nebenstelle aufgegeben und der notwendige Raumbedarf am Hauptstandort in Ahaus neu geschaffen werden.
Hierzu soll auf dem Campus, zwischen dem BK WuV und dem Gebäudekomplex BK LM und BK TA, an der Straße "Am Kusenhook" auf einem bisherigen Parkplatz ein Neubau entstehen, der das Berufskolleg Stadtlohn ersetzen soll.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Tragwerksplanung analog § 51 HOAI, Grundleistungen der Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: Grafenberger Allee 293
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPL608
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.