Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2014000934
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail:
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Freiburg im Breisgau
Klebeplakatierung, Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau.
Die Stadt Freiburg im Breisgau überträgt dem Vertragspartner das Recht zur Errichtung und Ausnutzungvon Plakatwerbeträgern zur Durchführung von Wirtschafts- und Informationswerbung auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt. Das eingeräumte Recht umfasst nicht die Nutzung der im öffentlichen Verkehrsraum errichteten Anlagen der Freiburger Verkehrs-AG (VAG) für Zwecke der Wirtschafts- und Informationswerbung (Werbevitrinen und Werbetafeln in Fahrgastunterständen), die Errichtung und Ausnutzung von Plakatwerbeträgern für Veranstaltungswerbung (Kleinwerbenetz) sowie die Errichtung von Uhrensäulen/Uhrenkandelaber zur Durchführung von Zeit- und Wirtschaftswerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Postanschrift: Friedrichstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterlag zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2014 noch nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB, der VgV und der damaligen VOL/A-EU.
Dennoch sollte ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher erfolgte damals die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt freiwillig. Zudem wurde damals das Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren gemäß VOL/A 2. Abschnitt sowie unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze und der neu erlassenen EU-Konzessionsrichtlinie durchgeführt. Die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags erfolgt damals ebenfalls freiwillig.
Im Hinblick auf die Transparenz erfolgt diese Bekanntmachung entsprechend § 21 KonzVgV.
Aufgrund berechtigter Geschäftsinteressen und um künftige Wettbewerbsverfahren nicht zu beeinträchtigen werden in dieser Bekanntmachung keine Beträge aufgeführt (vgl. §§ 12 Abs. 1, 30 KonzVgV, 30 VgV, - aus technischen Gründen "1 EUR".
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Postanschrift: Friedrichstraße 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Verlängerung des Vertrags um 2 Jahre bis 31.12.2026.
Die Corona-Pandemie und der Russland-Krieg gegen die Ukraine hatten bzw. haben noch immer erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Aufgrund dessen ist auch der Werbemarkt seither massiv eingebrochen, insbesondere durch die Betriebseinschränkungen und „Lockdowns“ während der Pandemie. Die Folgen waren und sind auch weiterhin nicht absehbar. Aufgrund der massiven Einnahmeausfälle konnte der Konzessionär innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit die kalkulierten Investitionsaufwendungen nicht mehr erwirtschaften. Die Auswirkungen liegen deutlich über dem allgemeinen Risiko eines Konzessionärs und von üblichen kalkulatorischen Risikokosten, so dass die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben war – v.a. während der Pandemie. Durch die Verlängerung um zwei Jahre soll diesen außergewöhnlichen Umständen sowie der Verwirklichung der beidseitigen Vertragsziele Rechnung getragen werden.