BA 137091 FTIR FID 02 Emissionsmessgerät
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Humboldtstr. 110
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 5192/964-0
Fax: +49 5192/964-249
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 137091 FTIR FID 02 Emissionsmessgerät
Lieferung von 2 Stk. FTIR/FID/O2- Messgeräte zur Bestimmung von Emissionen gemäß 17. BImSchV
2 Lose: 1 x FTIR VA2 inkl. Lieferung; 1 x FTIR VA4 inkl. Lieferung.
Die Bieter werden aufgefordert, je Einzellos einen Einzelpreis anzubieten. Zudem haben die Bieter die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Die Angaben sind in der Vergabeunterlage „Preisblatt“ zu tätigen.“
FTIR VA2 inkl. Lieferung
GEKA mbH
Humboldtstr. 110
29633 Munster
Das Mehrkomponenten-Emissionsmesssystem muss mindestens aus den folgenden Komponenten bestehen:
- Messgasentnahme (min. 10m beheizbare Messgasleitung)
- Messgasaufbereitung
- Analysenschrank (komplett montiert, verschlaucht und funktionsgeprüft) mit Klimagerät
- Druckluftfiltereinheit
- FTIR-Spektrometer
- Sauerstoffmessung
- Messung der Konzentration des organischen Kohlenstoffs mittels FID
- interne Kalibrierfilter für die Überprüfung des Messgerätes
Folgende Komponenten müssen als Mindestanforderung in den jeweiligen Messbereichen gemessen werden:
Komponente Mindest-Messbereich
CO2 0 – 30 Vol.-%
NO 0 – 400 mg/m³
NO2 0 – 200 mg/m³
CO 0 – 150 mg/m³
SO2 0 – 300 mg/m³
HCl 0 – 90 mg/m³
H2O 0 – 40 Vol.-%
NH3 0 – 25 mg/m³
Sauerstoff 0 – 25 Vol.-%
org. C 0 – 30 mg/m³
- Die zwei Messgeräte müssen die Zulassungsprüfung nach DIN EN 15267 bestanden haben und die Qualitätsstandards nach DIN EN 14181 erfüllen.
- Die zwei Messgeräte müssen auf www.qal1.de mit entsprechender Zulassung für Anlagen nach 17. BImSchV gelistet sein.
- Ein Anschluss der Messgeräte an das bestehende MEAC-System zur Emissionswerteerfassung muss möglich sein.
- Das Wartungsintervall beider Geräte muss mindestens 6 Monate betragen.
- Die Lieferung eines Messgerätes muss am 28. Februar 2024 erfolgen
- Der Innendurchmesser der Rohrleitung, an die das Messsystem angeschlossen werden soll, beträgt 0,2m.
- Die Angaben der Gewährleistungsdauer insbesondere für den im FTIR eingebauten Laser ist vorzunehmen.
FTIR VA4 inkl. Lieferung
GEKA mbH
Humboldtstr. 110
29633 Munster
Die zwei Mehrkomponenten-Emissionsmesssystem müssen mindestens aus den folgenden Komponenten bestehen:
- Messgasentnahme (min. 10m beheizbare Messgasleitung)
- Messgasaufbereitung
- Analysenschrank (komplett montiert, verschlaucht und funktionsgeprüft) mit Klimagerät
- Druckluftfiltereinheit
- FTIR-Spektrometer
- Sauerstoffmessung
- Messung der Konzentration des organischen Kohlenstoffs mittels FID
- interne Kalibrierfilter für die Überprüfung des Messgerätes
Folgende Komponenten müssen als Mindestanforderung in den jeweiligen Messbereichen gemessen werden:
Komponente Mindest-Messbereich
CO2 0 – 30 Vol.-%
NO 0 – 400 mg/m³
NO2 0 – 200 mg/m³
CO 0 – 150 mg/m³
SO2 0 – 300 mg/m³
HCl 0 – 90 mg/m³
H2O 0 – 40 Vol.-%
NH3 0 – 25 mg/m³
Sauerstoff 0 – 25 Vol.-%
org. C 0 – 30 mg/m³
- Die zwei Messgeräte müssen die Zulassungsprüfung nach DIN EN 15267 bestanden haben und die Qualitätsstandards nach DIN EN 14181 erfüllen.
- Die zwei Messgeräte müssen auf www.qal1.de mit entsprechender Zulassung für Anlagen nach 17. BImSchV gelistet sein.
- Ein Anschluss der Messgeräte an das bestehende MEAC-System zur Emissionswerteerfassung muss möglich sein.
- Das Wartungsintervall beider Geräte muss mindestens 6 Monate betragen.
- Die Lieferung des zweiten Messgerätes muss am 30.06. 2024 erfolgen.
- Der Innendurchmesser der Rohrleitung, an die das Messsystem angeschlossen werden soll, beträgt 0,7m
- Die Angaben der Gewährleistungsdauer insbesondere für den im FTIR eingebauten Laser ist vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Datum des Angebotsschlusstermines)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§ 123 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamts
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zur Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Umsätze der letzten 3 Jahre auf vergleichbare Leistungen
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§ 123 124 GWB
- mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Lieferung eines vergleichbaren Produktes
Abschnitt IV: Verfahren
Humboldtstraße 110, 29633 Munster
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit informieren wir Sie über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der GEKA mbH und die damit verbundenen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung an uns. Sie sind aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBI. l, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 ab dem 27. November 2020 nur noch digital an die GEKA mbH zu versenden.
1. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Hier können Sie eine Rechnung auf der Plattform erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochladen.
2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 sind Rechnungen bis 1.000 € netto. (§ 3 Absatz 3 der E-Rechnungs- Verordnung (E-RechV) ) Unter 1.000€ können Sie die Rechnungen elektronisch als PDF an (Voraussetzungen siehe unten) senden.
3. Unsere Leitweg- ID lautet: 992-19518-12
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.