Kontinuierliche Pflege und Betreuung eines Adressverteilers Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_40_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontinuierliche Pflege und Betreuung eines Adressverteilers
Auftragsgegenstand ist die kontinuierliche Pflege und Betreuung eines Adressverteilers mithilfe einer CRM-Software (Customer-Relationship-Management-Programm) sowie die Aufbereitung der Adressaten für Versandaktionen und den Versand von Newslettern an ausgewählte Adressaten.
Hiervon sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:
- Projekteinführung, initiale Leistungen, wie bspw. der Erwerb der Lizenzen der benötigten CRM-Software sowie die Migration der vorliegenden Adressdaten des Auftraggebers in den Adressverteiler
- Allgemeine Leistungen wie die Betreuung des bestehenden CRM-gestützten Adressverteilers; die fortdauernde Prozessoptimierung und Weiterentwicklung des Verfahrens zur optimierten Nutzung der Daten, die laufende Pflege des Servers sowie die Sicherstellung der Wartung und des Monitorings der Software/des Servers
- Pflege des CRM-Software gestützten Adressverteilers
- Gespräche mit dem Auftraggeber
- Vorbereitung von regelmäßigen und unregelmäßigen Versandaktionen
- Unregelmäßiger Versand von Medien
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
50825 Köln
Auftragsgegenstand ist die kontinuierliche Pflege und Betreuung eines Adressverteilers mithilfe einer CRM-Software (Customer-Relationship-Management-Programm) sowie die Aufbereitung der Adressaten für Versandaktionen und den Versand von Newslettern an ausgewählte Adressaten.
Hiervon sind insbesondere folgende Leistungen erfasst:
- Projekteinführung, initiale Leistungen, wie bspw. der Erwerb der Lizenzen der benötigten CRM-Software sowie die Migration der vorliegenden Adressdaten des Auftraggebers in den Adressverteiler
- Allgemeine Leistungen wie die Betreuung des bestehenden CRM-gestützten Adressverteilers; die fortdauernde Prozessoptimierung und Weiterentwicklung des Verfahrens zur optimierten Nutzung der Daten, die laufende Pflege des Servers sowie die Sicherstellung der Wartung und des Monitorings der Software/des Servers
- Pflege des CRM-Software gestützten Adressverteilers
- Gespräche mit dem Auftraggeber
- Vorbereitung von regelmäßigen und unregelmäßigen Versandaktionen
- Unregelmäßiger Versand von Medien
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Es besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der jeweiligen Option teilt der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsende mit, ob er von der Option Gebrauch macht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Option.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die E-Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kontinuierliche Pflege und Betreuung eines Adressverteilers
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.