Computertomographie für die Strahlentherapie inklusive baulicher und technischer Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-156
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Computertomographie für die Strahlentherapie inklusive baulicher und technischer Maßnahmen
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt einen Auftrag zur Lieferung, Installation und zur
Verfügungstellung eines Computertomographen zur Bestrahlungsplanung in der Abteilung Radioonkologie und
Strahlentherapie zu erteilen.
Um die notwendige Installation und Inbetriebnahme des Großgerätes zu realisieren, bedarf es einer
indispensablen bauseitigen Maßnahme.
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt einen Auftrag zur Lieferung, Installation und zur
Verfügungstellung eines Computertomographen zur Bestrahlungsplanung in der Abteilung Radioonkologie und
Strahlentherapie zu erteilen.
Um die notwendige Installation und Inbetriebnahme des Großgerätes zu realisieren, bedarf es einer
indispensablen bauseitigen Maßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
1. Anforderungen
Um in jedem Fall die ideale Bestrahlungstherapieform anbieten zu können, verfügt die Abteilung Radioonkologie und Strahlentherapie des Universitätsklinikums Heidelberg (nachfolgend "UKHD") über ein breites Gerätespektrum. Sie plant Bestrahlungen von einfachen und komplexen Linearbeschleunigern, über ein Cyberknife, ein Tomotherapiegerät und einen MRTLinac bis hin zur Protonen- und Schwerionentherapie.
Aus diesem Grund sind aus medizinischer Sicht die folgenden Anforderungen an den Planungs-CT zwingend erforderlich:
- Dual-Energy CT oder Spektral CT inklusive Software zur automatisierten und qualitätsgesicherten Generierung von Stopping-Power-Maps zur genauen Dosisberechnung bei der Partikelbestrahlung
- Bildrekonstruktionsalgorithmen zur Reduktion von Metallartefakten und damit der genaueren Hounsfield-Unit Rekonstruktion bei Implantaten
- Scanned/ Akquired Field of View ≥ 60 cm und extended Field of View ≥ 85 cm zur genauen Hounsfield-Unit Rekonstruktion im Randbereich zur exakten Dosisberechnung in Randbereichen
- Interface für die Atemtriggerung die 4D-CT Rekonstruktion für die Bestrahlungsplanung atembeweglicher Tumore
- Automatisches Auslösen von Atemanhaltscans anhand der gemessenen Atemkurve des Patienten für Deep-Inspiration-Breathhold Planungen
- Möglichkeit für Ultra-low-dose Aufnahmen durch Veränderung des Röntgenspektrums durch Zinnfilter oder vergleichbare Technologien
- Dosisreduktion durch automatische Röhrenstrom- und Röhrenspannungsmodulation
- Gantryöffnung ≥ 80 cm damit alle Lagerungshilfen bei Bestrahlungsplanung und Bestrahlung identische verwendet werden können.
- Scanlänge ≥ 200 cm für die Ganzkörperbestrahlung
- Rekonstruktionsmatrix von mindestens 1024x1024 Pixeln zur hochwertigen Darstellung auch bei großem Field of View
2. Durchgeführte europaweite Markterkundung (Prüfung adäquater Alternativen)
Im Sinne des offenen Wettbewerbs haben wir alle in Europa verfügbaren Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Keines der im Rahmen der Marktevaluierung angeboten Geräte erfüllt alle Anforderungen, die zur exakten und patientenschonenden Bestrahlungsplanung in oben genanntem Umfeld unverzichtbar sind. Einzig der Computertomographen der Fa. Siemens Somatom go.open pro erfüllt alle Anforderungen an ein derartiges System.
3. Alternativlosigkeit
Die der Markterkundung zugrunde gelegten Auftragsvergabeparameter, d.h. die medizinischen Notwendigkeiten folgenden technischen Anforderungen, wurden im Hinblick auf eine optimale Patientenversorgung ermittelt und stellen keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter dar.
Nicht marktreife Systeme, Systeme ohne Zulassung als Medizinprodukt in der EU oder ohne etabliertes, zuverlässiges Servicenetzwerk in Deutschland scheiden aufgrund der hohen Anforderungen auch an die Verfügbarkeit des Bestrahlungsplanungs-CT´s aus.
Die Siemens Healthineers AG vertreibt Ihre Produkte exklusiv. Andere Vertriebswege existieren nicht. Nur die Siemens Healtnineers AG verfügt über die speziell notwendige Expertise und Erfahrung und ein Netzwerk an Exklusivpartnern, um dieses hochpräzise Hochtechnologie-System mit Funktionsgarantie und qualitätsgesichert unter den besonderen Rahmenbedingungen des UKHD zur Verfügung zu stellen.
4. Bauliche Maßnahme
Um die notwendige Installation und Inbetriebnahme des Großgerätes zu realisieren, bedarf es einer indispensablen bauseitigen Maßnahme. Für den Standort Heidelberg ist die Firma „Wellm GmbH Generalunternehmen“ der exklusive Partner von Siemens Healthcare GmbH, weshalb auch an dieser Stelle kein Wettbewerb generierbar ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Postfach 102862
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68028
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland