Liefervertrag zur Versorgung der SBS im Bereich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit elektrischer Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Presselstraße 10
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7821/270280
Fax: +49 7821/270225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag zur Versorgung der SBS im Bereich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit elektrischer Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für ihre operative Tochtergesellschaft die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (kurz SBS, im folgenden auch Auftraggeber genannt) den Abschluss eines Liefervertrages für Bahnstrom (Ökostrom) im 16,7-Hz Bahnstromnetz der DB Energie in Deutschland. Der Beschaffungszeitraum beginnt ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für die SWEG Bahn Stuttgart GmbH durch.
SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Netz 1a / Neckartal
Presselstraße 10
70191 Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung des Bahnbetriebs durch Ökostrom im Verkehrsnetz 1a (Stuttgarter Netz).
Neben der Stromlieferung in Vollversorgung umfasst der Vertrag auch Dienstleistungen, unter anderem die Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format (nach Absprache), die tägliche Bedarfsberechnung im 15-Minuten-Takt und die Abrechnung der Stromsteuer. Als Beschaffungsmodell wird ein Vollversorgungsvertrag mit Beschaffung über Spot- und Terminmarkt angestrebt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Für das Netz 1a liegen aus dem Jahr 2022 zuverlässige Lastgangdaten vor (Teil D, Anlage 02).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgaben der Bestimmungen des Herkunftslandes des Bewerbers / Bieters beziehungsweise jedes Mitglieds der Bewerber- / Bietergemeinschaft (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage oder aktuelle Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Creditreform, CRIF …) mit einem entsprechenden Bonitätsindex und positiver Einstufung des Bewerbers (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate) in deutscher Sprache (gegebenenfalls als Originalbeleg und zusätzlich mit einer beglaubigten Übersetzung)
2. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bewerbers für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Anzugeben ist der Jahresgesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr.
1. Referenz über mindestens drei (3) vergleichbare Projekte (elektrische Energie im 16,7 Hz-Bahnstromnetz) der letzten drei (3) Jahre. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Belieferung von mindestens 57.000 MWh über eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten zum Gegenstand hatten.
Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes:
• Der Auftraggeber
• Die Liefermenge
• Der Ausführungszeitraum
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Sie hat in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Vertragsabschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des § 1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bewerbergemeinschaft gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bewerbergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) des Landes Baden-Württemberg sowie die Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabestelle weist auf §160 Absatz 3 Satz 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;