Rahmenvereinbarung: Überwachung Turnhallen - Notunterkünfte für Geflüchtete, Stadt Schwerte Referenznummer der Bekanntmachung: 30-71-03/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 31
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2304104343
Fax: +49 2304104712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Überwachung Turnhallen - Notunterkünfte für Geflüchtete, Stadt Schwerte
Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsleistung für die als Flüchtlingsunterkünfte umgewidmeten Gebäude/Räumlichkeiten der Stadt Schwerte
Turnhalle Wasserstraße und Kirchstraße 58239 Schwerte
Die Laufzeit des Vertrags beläuft sich auf 24 Monate ab Auftragserteilung/Zuschlag.
Eine Option auf Vertragsverlängerung besteht (maximale Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags: Vier Jahre insgesamt).
Der Auftraggeber muss ggf. kurzfristig auf Gegebenheiten/Vorgaben von Bund und Land in der Überwachung von Notunterkünften für Geflüchtete und deren Unterbringung reagieren. Es könnte daher sein, dass zusätzliche Notunterkünfte überwacht werden müssen oder ggf. Unterkünfte leergezogen werden, welche sodann keine Überwachung mehr benötigen.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Brandenburger Sicherheit & Service GmbH
Postanschrift: Hans Albers Strasse 1a
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33181324696
Fax: +49 43404990125
Internet-Adresse: http://www.bss-potsdam.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LY1BZN3384
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen ( § 160 Abs.3 S. 1 Nr. 4 GWB).