2355-2154/G13 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2021“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2355-2154/G13
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 228-300-5721
Fax: +49 228-300-807-1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
2355-2154/G13 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2021“
2355-2154/G13 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2021“
Sitz des AN
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige und aktuelle Informationen hinsichtlich der Wahl und Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zur Verfügung, beispielsweise zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand. Die Mobilität privater Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen.
Um Bürger, Unternehmen und den Finanzhaushalt möglichst wenig zu belasten, wurde ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt. Die zentralen Bausteine für den Bereich der privaten Mobilität sind die Erhebungen
„Mobilität in Deutschland“ (MiD) sowie
„Deutsches Mobilitätspanel“ (MOP).
Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unverzichtbare Grundlage für Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und Bundesverkehrswegeplanung.
Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Deutsches Mobilitätspanel (MOP) Erhebung der Kohorte 2021“
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und bereits getätigte Aufwände werden seitens des AN in Anspruch gebracht. Die Zahlung für die 3. Erhebungswelle wird aufgrund Einvernehmens beider Parteien nicht mehr erhoben. Für den Auftraggeber war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht erkennbar, dass die weitere Leistung zur dritten Erhebung nicht mehr erforderlich wird. Die Vergleichbarkeit mit den zuvor durchgeführten Erhebungen schwankt sehr (u.a. auch aufgrund der Corona-Pandemie). Eine Fortführung des Vertrages wurde als nicht mehr notwendig eingestuft
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und bereits getätigte Aufwände werden seitens des AN in Anspruch gebracht. Die Zahlung für die 3. Erhebungswelle wird aufgrund Einvernehmens beider Parteien nicht mehr erhoben. Für den Auftraggeber war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht erkennbar, dass die weitere Leistung zur dritten Erhebung nicht mehr erforderlich wird. Die Vergleichbarkeit mit den zuvor durchgeführten Erhebungen schwankt sehr (u.a. auch aufgrund der Corona-Pandemie). Eine Fortführung des Vertrages wurde als nicht mehr notwendig eingestuft
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, da der Wegfall der Leistung keine wesentliche Änderung des Auftrags iSd § 132 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GWB darstellt und die Voraussetzungen des § 132 Absatz 2 Nummer 3 GWB erfüllt sind.