25507 RV 198 Sprachmittler*innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0021-1000-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
25507 RV 198 Sprachmittler*innen
Vermittlung von Sprachmittler*innen
50679 Köln Nordrhein-Westfalen
Vermittlung von Sprachmittler*innen:
Der Bedarf wurde besonders auf folgende Dienststellen der Stadt Köln zugeschnitten:
16 - Amt für Integration und Vielfalt
40 - Amt für Schulentwicklung
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
56 - Amt für Wohnungswesen
Jährlicher Höchstbetrag Brutto: 200.000€
Der Auftraggeberin wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um jeweils ein weiteres Jahr, höchstens aber um insgesamt 2 Jahre, zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von der Auftraggeberin sechs Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung bei dem/der Auftragnehmer*in.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis über die Anerkennung als Fort- und Weiterbildungsträger nach AZAV (§2 Trägerzulassung, §3 Maßnahmenzulassung) mit einer Erfahrung von mindestens 2 Jahren als Fort- und Weiterbilder
• Zusicherung über einen Mitarbeiter- beziehungsweise Nachunternehmerpool von mindestens 72 Sprachmittler*innen
• Zusicherung darüber dass mindestens je 2 Sprachmittler*innen für die schwerpunktmäßig vorgegebenen Sprachen zur Verfügung stehen.
• Erklärung über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern (Einsatz von Freiberuflern)
• Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz inklusive Nachweise über die Qualifikation und Referenzen der Nachunternehmer*innen:
• Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter*innen beziehungsweise Nachunternehmer*innen:
Zertifizierung:
Qualifizierte Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler beziehungsweise zur Sprach- und Integrationsmittlerin mit mindestens 2.010 Unterrichtseinheiten und mindestens einer neunmonatigen theoretischen und einer zweieinhalb monatigen praxisorientierten Phase erhalten. Die Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler beziehungsweise zur Sprach- und Integrationsmittlerin ist nach bundesweit einheitlichen Ausbildungskriterien und Qualitätsstandards ausgerichtet, die von der Bundesarbeitsgruppe "Etablierung des Berufsbildes Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler" entwickelt wurde.
• Nachweis von Deutschkenntnissen, (mindestens Sprachniveau B2 des GER)
• Nachweis einer Zweitsprache (mindestens GER C1)
• Nachweis über Erfahrungen oder Kenntnisse im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen
• Nachweis über Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative, Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandaufenthaltes oder ähnliche)
• Übersicht von mindestens 2 Referenzen in Form einer Referenzliste über die in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen für Behörden oder öffentliche Auftraggeber, von mindestens 500 Einsatzstunden im Jahr. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und Kontaktdaten der Auftraggeber*innen ersichtlich sein. (siehe Muster Erklärung Referenzen)
•Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html