Stationsdienst Kölner Seilbahn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2215473676
Fax: +49 221547113676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Stationsdienst Kölner Seilbahn
Aufrechterhaltung des saisonalen Betriebes der beiden Seilbahnstationen
Abfertigung des Personenverkehrs an den Seilbahnstationen Zoo und Rheinpark, insbesondere die Erbringung von Hilfestellungen beim Ein- uns Aussteigen der Fahrgäste. Sorge für die allgemeine Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere durch Sicherung der Türen der einzelnen Gondeln. Des Weiteren sind täglich Reinigungs- und Pflegearbeiten durchzuführen.
Option zur 2-maligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (jeweils in EUR) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Der Mindestumsatz des Unternehmens muss bei Abgabe 300.000,00 EUR je Geschäftsjahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages betragen. Für die Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden.
Der Bewerber hat Angaben zu mindestens drei abgeschlossenen Referenzprojekten zu machen, wobei mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Bewachungsleistungen und eine Referenz aus dem Bereich Publikumsverkehr vorgelegt werden muss. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sein.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der jeweilige Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist:
a) Referenz Bewachungsleistungen:
- Durchführung eines sicheren Betriebsablaufs
b) Referenz Publikumsverkehr:
- Zuvorkommende Behandlung von Kunden/Publikum
Sofern die geforderten Merkmale je Referenz in einem Projekt erfüllt werden, kann dieses Projekt zwei Mal eingereicht werden.
Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen. Soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzprojekte berücksichtigt werden können, die mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens in den jeweils letzten drei Kalenderjahren. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden.
Vorlage einer Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in den jeweils letzten drei Kalenderjahren. Für Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Zahlen jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt A3 zu verwenden.
Die AN hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenfall nachzuweisen:
• Euro 1.500.000 für Personenschäden höchstens jedoch;
• Euro 500.000 für die einzelne Person;
• Euro 250.000 für Sachschäden;
• Euro 50.000 für Vermögensschäden;
• Euro 50.000 für Vermögensschäden bei Verletzung der Bestimmung aus dem Datenschutz;
• Euro 50.000 für verlustige Schlüssel und Schlüsselanlagen; der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de