Neubau für das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), Ludwig-Erhard-Allee, 53175 Bonn, Archäologische Leistungen (1980/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 1980/23
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D - 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat Vergabe A4.2
E-Mail:
Telefon: +49 228401-0
Fax: +49 22899401-1223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), Ludwig-Erhard-Allee, 53175 Bonn, Archäologische Leistungen (1980/23)
siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung
Ludwig-Erhard-Allee,
53175 Bonn
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung (z. B. Ort/Lage/Geschichte)
An der Ludwig-Erhard-Allee in Bonn ist für den Neubau für das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage ein aus mehreren Baukörpern bestehendes Gebäudeensemble incl. zweigeschossiger Tiefgarage geplant. Die Vorhabenfläche liegt etwa 800 m südöstlich des Römischen Vicus Bonn und tangiert zwei vermutete Bodendenkmäler: Bonn VBD 0079, römische Limesstraße zum Legionslager Bonn, und Bonn VBD 0125, römische Trümmerstelle. Bei verschiedenen Bauarbeiten wurden in diesem Areal seit den 1960er Jahren zahlreiche Funde gemacht, die auf den Standort eines römischen Landgutes hinweisen. Aus diesem Grund ist eine archäologische Sachverhaltsermittlung durch eine Fachfirma durchzuführen, um die Planung in Hinblick auf die im Boden erhaltene Denkmalsubstanz bewerten zu können.
Bei einer im Frühjahr erfolgten, ersten archäologischen Sachverhaltsermittlung auf drei Sondageflächen (rund 1.500 m²), wurden bereits römische Funde gemacht, die die Befunderwartung bestätigt haben. Zur Minimierung bestehender Kosten- und Terminrisiken für die ab November nachfolgend beginnenden Tiefbauarbeiten besteht nunmehr die Notwendigkeit, auch die restliche Baufeldfläche (weitere rund 6.000 m²) vorab vollflächig zu untersuchen.
Gegenstand des Auftrages
Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um eine archäologische Sachverhaltsermittlung.
Basierend auf einem durch den AN zu erstellenden Grabungskonzeptes ist für das komplette Baufeld eine archäologische Bodenuntersuchung mit durchzuführen:
Die eigentliche archäologische Untersuchung beginnt mit dem maschinellen Abziehen des Oberbodens sowie eventueller Bodenaufträge (getrennte Lagerung) bis auf die relevante Befundhöhe (Nachweis über Geosondagen) mit einem Kettenbagger mit Böschungslöffel (glatte Schneide) unter archäologischer Anweisung. Den Befundhorizont überlagernde jüngere Bodenaufträge oder kolluviale Schichten können nach tachymetrischer Aufnahme eventueller Strukturen, wie z.B. Wegesystemen, Rinnen etc., abgezogen werden.
Bei Materialentnahmegruben wird zuerst am Befundrand durch einen Baggerschnitt die Tiefe ermittelt, damit abgeschätzt werden kann, ob darunter noch archäologisch relevante Restbefunde erhalten sein können.
Grundsätzlich sollte nur so viel Fläche aufgezogen werden, wie ohne Gefährdung der Befunde durch Witterungseinflüsse und Raubgräber bearbeitet werden kann.
Die Anlage und Dokumentation eines durchgehenden Geländeprofils muss von Beginn an eingeplant werden.
Alle Befunde müssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend vermessen werden.
Es wird vorerst nur die Sachverhaltsermittlung durchgeführt.
Die Befunderhaltung ist exemplarisch an einigen wenigen unterschiedlichen Befunden zu untersuchen.
Das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung wird nach Vorlage des Zwischenberichts vom Fachamt bewertet und mit dem Vorhabenträger hinsichtlich der planerischen Berücksichtigung etwaiger erhaltenswerter Befunde bzw. der Notwendigkeit eventueller weiterer Untersuchungen besprochen.
Falls unter schon bearbeiteten Befundhorizonten weitere ältere Befundhorizonte, getrennt von Kolluvien, Planierschichten o.ä. liegen, müssen diese entsprechend bearbeitet werden.
Minibagger- u. Großmaschineneinsatz zur Einzelbefundbearbeitung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des LVR-ABR.
Grundsätzlich muss die Grabungsfläche in ihren Eckpunkten im ETRS89- oder Gauß-Krüger-System dreidimensional eingemessen werden.
Erhaltenswerte Bodendenkmäler müssen bei der detaillierten statischen Planung der Fundamentierung (Rüttelstopfsäulen, Bohrpfähle, Punktfundamente, Streifenfundamente etc.) berücksichtigt werden.
Die Fläche muss anschließend in Abstimmung mit dem AG wieder verfüllt werden.
- Auftraggeber/Nutzer: BImA / EZMW
- Ausführungszeitraum September + Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Bundesrepublik Deutschland muss aufgrund internationaler Verpflichtungen und Zusagen den Neubau für das Dienstgebäude für das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) bis Ende 2026 fertig stellen (Erlass des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat vom 21.04.2021 (AZ.: BWII2-82031-1214/2-01).
Die verpflichtende Einhaltung des mit der EU vereinbarten, völkerrechtlichen Vertrages zur Fertigstellung des Gebäudekomplexes hat oberste Priorität. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der ursprünglichen archäologischen Sachverhaltsermittlung bestand seitens Bauherr noch keine begründete Vermutung einer nachträglich notwendigen Leistungserweiterung. Um die Terminkette zu gewährleisten, muss die hier notwendige erweiterte archäologische Sachverhaltsermittlung bis zum 01.11.2023 abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund soll unter Bezugnahme auf § 14 (4) Nr. 3 VgV auf die Durchführung eines ordentlichen VgV-Verfahrens gem. § 14 (1 u. 2) ebenda verzichtet werden und die hier gegenständlichen archäologischen Leistungen, welche im Vorfeld unter dem spezialisierten und demnach auch begrenzten Teilnehmerkreis in einen Wettbewerb gebracht wurden, nunmehr an den Auftragnehmer vergeben werden sollen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Maaßenstraße 35
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes,
Villemombler Str. 76,
53123 Bonn,
Tel.: +49 228/9499-0,
Fax: +49 228/9499-163.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899401-0
Fax: +49 22899401-1223
Internet-Adresse: www.bbr.bund.de