K Bartholomäusstraße 70, Modernisierung und Erweiterung einer Förderschule, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-0408-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 15-25
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
K Bartholomäusstraße 70, Modernisierung und Erweiterung einer Förderschule, Trockenbauarbeiten
K Bartholomäusstraße 70, Trockenbauarbeiten
Wuppertal
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden.
Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Nachweis über die Gewerbeanmeldung
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 200.000,00 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Bescheinigungen zu erbringen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt):
• Referenzbescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis von ausgeführten Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es müssen mindestens 2 Referenzen abgegeben werden.
• Bei den vorgenannten vorzulegenden Referenzbescheinigungen muss/ müssen mindestens 2 Referenzen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Die Auftragshöhe der Referenzen beträgt jeweils mindestens 50 % der hier angebotenen Leistung.
Auf die oben genannte Anforderung hin kann der Bieter die Referenznachweise durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erbringen. Tut er dies nicht, muss er separate Referenzbescheinigungen einreichen.
Werden die Referenzen auf Anforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angeboten, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig ausgefüllt das Leistungsverzeichnis, die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ sowie die Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen - folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ im Dokument „Bietererklärung“ inkl. Erklärung, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen“
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise bei Nachunternehmereinsatz zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer andere Unternehmen
• Alle oder Teile der unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung andere Unternehmen, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen. Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
• Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“
• Formblatt 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“
• Urkalkulation
• Gleichwertigkeitsnachweise (z.B. Produktdatenblätter) für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und bei denen nicht das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt sondern eine Alternative angeboten wird.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: postalisch Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland