Beschaffung von Windenergieanlagen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rheinpromenade 3a
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Patric de Meester
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mega-monheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Windenergieanlagen
Die MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH (im Folgenden MEGA) beabsichtigt die Beschaffung von insgesamt sechs Windenergieanlagen in vier Losen. Die Beschaffung umfasst die Lieferung und Errichtung sowie die anschließende Wartung der Anlagen über eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Vier Anlagen sollen in insgesamt zwei Wasserschutzgebieten errichtet werden.
Für sämtliche Anlagen liegen bislang keine Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, da die erforderlichen Genehmigungsanträge erst mit Feststehen der konkreten Beschaffenheit der Windenergieanlagen gestellt werden können. Ebenso ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen derzeit noch nicht abschließend sichergestellt. Somit steht die Beauftragung jeder einzelnen Windenergieanlage im Rahmen dieses Vergabeverfahrens unter der aufschiebenden Bedingung einer jeweils bestandskräftigen Genehmigungserteilung durch die zuständige Genehmigungsbehörde und der abschließenden Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen. Sollte eine Genehmigung nicht erteilt werden und eine abschließende Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen scheitern, wird der jeweilige Vertrag nicht wirksam und die MEGA wird die jeweils betroffene Windkraftanlage weder kaufen noch eine Wartung beauftragen.
Lieferung, Errichtung und Wartung Windenergieanlagen Wasserski & Umspannwerk
Monheim am Rhein
Die MEGA beabsichtigt die Beschaffung von zwei Windenergieanlagen in Form der Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen an den Standorten Wasserski und Umspannwerk. Eine konkrete Standortbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wartungsvertrag kann bis zu zwei mal einseitig von der MEGA bis 12 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Zweimalige Verlängerungsoption des Wartungsvertrages
Lieferung, Errichtung und Wartung Windenergieanlage Knipprather Busch
Monheim am Rhein
Die MEGA beabsichtigt die Beschaffung von einer Windenergieanlage in Form der Lieferung, Errichtung und Wartung einer Windenergieanlage am Standort Knipprather Busch. Der Standort, an dem die Windenergieanlage errichtet werden soll, befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Eine konkrete Standortbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wartungsvertrag kann bis zu zwei mal einseitig von der MEGA bis 12 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Zweimalige Verlängerungsoption des Wartungsvertrages
Lieferung, Errichtung und Wartung Windenergieanlage AS Monheim
Monheim am Rhein
Die MEGA beabsichtigt die Beschaffung von einer Windenergieanlage in Form der Lieferung, Errichtung und Wartung einer Windenergieanlage am Standort AS Monheim. Der Standort, an dem die Windenergieanlage errichtet werden soll, befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Eine konkrete Standortbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wartungsvertrag kann bis zu zwei mal einseitig von der MEGA bis 12 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Zweimalige Verlängerungsoption des Wartungsvertrages
Lieferung, Errichtung und Wartung Windenergieanlagen Wasserwerk & Laacher Hof
Monheim am Rhein
Die MEGA beabsichtigt die Beschaffung von zwei Windenergieanlagen in Form der Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen an den Standorten Wasserwerk und Laacher Hof. Die beiden Standorte von Los 4, an denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, befinden sich in einem Wasserschutzgebiet. Eine konkrete Beschreibung der in Betracht kommenden Standorte ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Wartungsvertrag kann bis zu zwei mal einseitig von der MEGA bis 12 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Zweimalige Verlängerungsoption des Wartungsvertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Für die vorstehenden Erklärungen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Eigenerklärung Russland
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 2 beigefügte Formblatt zu verwenden.
- Eigenerklärung bezüglich § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Für die vorstehende Erklärung ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 7 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Eintragung in einem Handelsregister oder Register gleichwertiger Art, des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen in der Sparte Wind Onshore zum Gegenstand haben.
Für die vorstehenden Eigenerklärungen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Nachweis (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) einer Versicherung.
Mindestbedingungen:
Die Versicherung sollte folgenden Deckungsschutz haben:
- Montage- und Bauleistungsversicherung mit Absicherung einer verspäteten Inbetriebnahme
- Transportversicherung
- Sachwerteversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadenversicherung
Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens jeweils
- € 10.000.000,00 für Personenschäden,
- mindestens € 10.000.000,00 für Sachschäden und
- mindestens € 100.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall betragen.
Falls eine Versicherung mit diesem Deckungsschutz und diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen sowie die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Mindestbedingungen:
Die Versicherung sollte folgenden Deckungsschutz haben:
- Montage- und Bauleistungsversicherung mit Absicherung einer verspäteten Inbetriebnahme
- Transportversicherung
- Sachwerteversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadenversicherung
Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens jeweils
- € 10.000.000,00 für Personenschäden,
- mindestens € 10.000.000,00 für Sachschäden und
- mindestens € 100.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall betragen.
Mindestbedingungen:
Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn es sich um die Lieferung, Errichtung und Wartung von Windenergieanlagen in der Sparte Wind Onshore handelt.
Jede der zwei Referenzen muss die Vergleichbarkeit erfüllen.
Für die Einreichung der Referenzen ist das den Teilnahmebedingungen als Anlage 1 beigefügte Formblatt zu verwenden. Darüber hinaus gehende Referenzen über vergleichbare Leistungen können auf gesonderter Anlage unter Verwendung der in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen vorgegebenen Angaben eingereicht werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mindestbedingungen:
Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre.
Je Los ist der MEGA vom Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % sowie eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Netto-Auftragswertes zu bestellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bewerber-/Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter aller weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das den Teilnahmebedingungen als Anlage 3 beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften beigefügt werden.
Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Die MEGA behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärung zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/ sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung von Anlage 5 zu benennen und im Rahmen des Teilnahmeantrags einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise einzureichen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich beruft, hat eine Verpflichtungserklärung (Anlage 6) abzugeben, dass dem Bewerber bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten des Unternehmens für die in Anlage 1 genannten Eignungsanforderungen zur Verfügung stehen werden. Für den Fall dass der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, hat dieses sich für den Fall der Auftragsvergabe an den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft dazu zu verpflichten, mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Dafür ist ebenfalls Anlage 6 zu verwenden. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB vorzulegen. Hierfür ist Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen zu verwenden.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 4 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung in Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen einzureichen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen in Anlage 1 zu den Teilnahmebedingungen.
Zuschlag auf Erstangebote:
Die MEGA behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Ort: Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Die MEGA weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Absatz 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Bezirksregierung Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland