Betreuungsmedien Streitkräfte in Auslandsverpflichtungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw DL II 4
Zu Händen von: Michael Mempel
E-Mail:
Telefon: +49 228-5504-4726
Fax: +49 228-5504-5766
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: weltweit
NUTS-Code DEZ Extra-Regio NUTS 1
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 2Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Zwei Verlängerungsoptionen von jweils einem Jahr
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 32500000 Fernmeldebedarf, 32400000 Netzwerke
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungs-pflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Aus-schlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V034/05.2022);ggf. Bietergemeinschaftserklärung;ggf. Erklärung bevorzugte BerücksichtigungKriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung mit Angabe des in den letzten dreiGeschäftsjahren erzielten Netto-Gesamtumsatzes; der jährl.
Netto-Gesamtumsatz muss mind. 30 Mio Euro betragen;
Bankerklärung zum Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit;
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (2,5 Mio. EUR) und Sach- und Vermögensschäden (2,5 Mio. EUR); Umweltschäden müssen eingeschlossen sein. Sofern eine entsprechende Versicherung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht besteht, hat der Bieter zu erklären, dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung rechtzeitig abschließen wird; Eigenerklärung Mehrwertsteuer
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:mind. 2 Referenzen zu vergl Projekten aus dem
Tätigkeitsbereich Betreuungsmedien/Betreuungskommunikation
aus den letzten 3 Kalenderjahren; Eigenerklärung RUS Sanktionen; Eigenerklärung Nachhaltigkeit; Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 031/04.2016); Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 032/04.2016)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit