Metallbauarbeiten - Glasfassaden Referenznummer der Bekanntmachung: BSZ FN / 31BFN2205
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 75412045895
Fax: +49 75412047895
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten - Glasfassaden
Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Verglasung Werkstattgebäude CDS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
MAßNAHMENBESCHREIBUNG
Das Landratsamt Friedrichshafen plant, die bestehenden Fassaden und Scheddächer unter laufendem Betrieb energetisch zu sanieren. Die Maßnahme gliedert sich in mehrere Bauabschnitte beginnend mit der Sanierung der Vertikalfassaden.
Das Schulgelände liegt zwischen Lindauer Straße und Steinbeisstraße.
Das Berufsschulzentrum der gewerblichen Schulen Friedrichshafen wurde Mitte der 80er Jahren erbaut und bildet mit folgenden Bereichen ein Gebäudeensemble:
- Zentralgebäude
- Droste-Hülshoff-Schule
- Hugo-Eckener-Schule
- Claude-Dornier-Schule
- Werkstätten
- Sporthalle mit Sportstadion
Die Fassadensanierung erfolgt ausschließlich am Werkstattgebäude. Die nördlich gelegenen Schulgebäude sind nicht Teil der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme.
Teil dieser Ausschreibung ist die Sanierung der Vertikalfassaden mit Toren und Fenstern als Einsatzelemente am Werkstattgebäude incl. Rückbau der auszutauschenden Bestandfassadenteile und incl. Entsorgung des Abbruchmaterials.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 1000
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.