Planerleistungen historischer Bahnhof Wesseling Referenznummer der Bekanntmachung: 040/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alfons-Müller-Platz
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2236701166
Fax: +49 2236-701350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesseling.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wesseling.de/buergerservice/ausschreibung.php?p=1213,1200,1912
Abschnitt II: Gegenstand
Planerleistungen historischer Bahnhof Wesseling
Die Stadt Wesseling hat das Bahnhofsgebäude und dazugehörige Teilflächen im Jahr 2009 von der Häfen- und Güterverkehr AG (HGK) erworben. Das historische Bahnhofsgebäude soll zum einen denkmalgerecht saniert und in Wert gesetzt werden, zum anderen soll das Gebäude als quartiersbezogene Gemeinschaftseinrichtung mit einem multifunktionalen Nutzungskonzept nachhaltig revitalisiert und für die Wesselinger Bürgerschaft geöffnet werden. Eine attraktive, öffentlich-keitswirksame Nutzung in dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ist ein Alleinstellungsmerkmal und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung und Belebung des Bahnhofumfeldes.Der Bürgerbahnhof soll am Ende als Quartiersmittelpunkt in der Innenstadt und neuer Treffpunkt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen dienen; er soll vielfältige Angebote für Beratung und Information, für Bildung und Schulung, für Unterstützung und Betreuung bereitstellen und bündeln.
Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Historischer Bahnhof Wesseling 50389 Wesseling
Das grundsätzliche Architekturkonzept aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3 und 4) für die Sanierung und den Umbau des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof wurde beibehalten und ist abgeschlossen.Die Ausführung (Objektplanung LPH 5 - 9) umfasste neben der denkmalgerechten Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes auch den Abriss der auf der Ost- und Westseite angebauten eingeschossigen Nebengebäude und den zweigeschossigen Neubau an der Ostseite des Hauptgebäudes. Diese Arbeiten wurden bereits ausgeführt, ebenso wie das Aufstellen des Neubaus und die Fertigstellung der Gebäudehülle des Altbaus. Mit eingeschlossen ist dabei das Dach des Altbaus, der Putz und Anstrich der Außenfassade, sowie die Holzfenster in allen Geschossen. Das Gewerk Metallbau ist zwar vergeben, jedoch steht die Freigabe und Ausführung noch aus, sodass die Tür- und Fensterelemente im Erdgeschoss des Altbaus, sowie im Neubau noch nicht vorhanden sind. Für den neu hergestellten Gebäudeteil steht außerdem die Vergabe des Leistungsbereichs Fassade noch aus. Für den gesamten Bau liegt die Ausführung des Innenausbaus im Vordergrund, wobei hierfür der größte Anteil an Gewerken schon vergeben ist.
Der Architektenvertrag mit dem bisher mit der Erbringung der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragten Architekturbüros ist durch Kündigung von Seiten des Auftraggebers beendet worden. Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1.Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.09.2018) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude (mindestens Honorarzone III), deren Gegenstand der Umbau und/oder die Modernisierung/Sanierung eines Bestandsgebäudes mit Büro-, Handels- und/oder vergleichbaren Flächen war und bei denen sich die Summe der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude auf mind. 1.000.000,00 EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine der Leistungsphasen 5 bis 7 abschließend bearbeitet wurden;
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020 bis 2022 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Architekt/innen sowie Ingenieure /innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden, aufzuschlüsseln in die Gruppen Architekten/innen, Bauingenieure/innen und sonstige Mitarbeiter.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenz- bzw. Angebotsformularen.
Zu 1: Die Referenzen, die alle gennanten Anfordeungen erfüllen und die ein durch Fördermittel (mit-)finanziertes Projekt betreffen, müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 und 6 abgedecken.
Außerdem müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 und 6 bei einem dem Denkmalschutz unterliegenden oder denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegenden Projekt, das jeweils alle Anforderungen an die Vergleichbarkeit aufweist, abgedeckt werden.
Zusätzlich müssen zumindest die (abgeschlossen bearbeiteten) Leistungsphasen 5 bis 7 bei einem Projekt abgedeckt werden, das die Eigenschaften (zum Gegenstand, zu den bearbeiteten Leistungsphasen, zur Baukostensumme und zum Leistungszeitraum) aufweist und der Honorarzone IV gemäß HOAI 2013/2021 entsprach.
Zu 2: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Architekten/innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Architekt/in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur/in, sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW und Vorgaben des Russland-Sanktionspaketes (siehe Architektenvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz, D-50389 Wesseling, Raum 615
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Unternehmen haben den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über eine Eigenerklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular zu erbringen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Die Rechnung kann schriftlich an:
Stadtverwaltung Wesseling der Bürgermeister
Poststelle
Alfons-Müller-Platz
D-50389 Wesseling
oder elektronisch an:
verschickt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEY142LXMST
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Fax: +49 2271-832300
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stelle für Nachprüfverfahren:
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
DE
Telefon +49 2211473045
Fax +49 221-1472889
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889