ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NA 157-59 und NA 144-43 - Hochwasser bauzeitlicher Zustand im PfA 8.4 und PfA 8.3
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA NA 157-59 NA 144-43
m Zuge der fortgeschrittenen Planung der PfA 8.3 und 8.4 hat sich ergeben, dass von einem Verzug des Hochwasserschutzes bei den Gewässern zweiter Ordnung ausgegangen werden muss. Dies bedeutet, dass während des Baus der PfA 8.3 und 8.4 kein vollumpfänglicher Hochwasserschutz der Baumaßnahme gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund muss der AN die Hochwassersituation im bauzeitlichen Zustand neu bewerten und beplanen.
Es händelt sich um eine Aktualisierung einer für den werkvertraglichen Erfolg des Hauptvertrages (B0171400 und Fortschreibungen NA144-7 sowie 157-4 ) unentbehrliche Leistung. Diese Leistung war weder bei Abschluss des Hauptvertrages, noch bei der Vertragsfortschreibung ersichtlich und konnte bei Vergabe so nicht berücksichtigt werden.Gerade im erfahrungsabhängigen, komplexen und fachlich schwierigen Themenbereich Hochwasser ist, vorhandenes Fachwissen und eine kontinuierliche Leistungserbringung durch gleich handelnde AN sowie Fachkräfte unter Zugrundelegung der bislang geplanten Maßnahmen unumgänglich. Die angebotenen Leistungen liegen auf dem kritischen Weg des Projektes im PfA 8.4 sowie 8.3 so dass ein Zeitverzug durch neue Auschreibung und Vergabe nicht vertretbar ist. Aus diesen Gründen können die zu vergebenden Nachtragsleistungen nur einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner erbracht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.