Leistungen der Elektroplanung, D4 Multifunktionsgebäude Güterbahnhofareal Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003311

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Simon, Nicole
E-Mail:
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen der Elektroplanung, D4 Multifunktionsgebäude Güterbahnhofareal Freiburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003311
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 bis 55, Anlagegruppen 4. Starkstromanlagen (SSA), 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (FIA), optional 6. Förderanlagen (FA) für ein Multifunktionsgebäude auf dem Güterbahnhofareal, Freiburg.

Die Stadt Freiburg beabsichtigt, auf dem Güterbahnhofareal ein multifunktional nutzbares Gebäude mit Gemeinbedarfseinrichtungen, einer Gemeinschaftsunterkunft zur dauerhaften Unterbringung von bis zu 160 geflüchteten Menschen sowie öffentlich zugänglichen Sport- und Bewegungsflächen auf dem Dach zu errichten.

Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Elektroplanung nach HOAI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Elektroplanung nach HOAI 2021 für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes in Freiburg.

Ausgangslage:

Die Stadt Freiburg beabsichtigt, auf dem Güterbahnhofareal ein multifunktional nutzbares Gebäude mit Gemeinbedarfseinrichtungen, einer Gemeinschaftsunterkunft zur dauerhaften Unterbringung von bis zu 160 geflüchteten Menschen sowie öffentlich zugänglichen Sport- und Bewegungsflächen auf dem Dach zu errichten.

Das Planungsgrundstück für das Multifunktionsgebäude liegt im Westen des Güterbahnhofareals im Kreuzungsbereich der Neunlindenstraße / Paul-Ehrlich-Straße. Im Süden schließt an der Neunlindenstraße eine bestehende Wohnbebauung an, im Osten die Flächen für ein zukünftiges Mischgebiet.

Auf der Nordseite verläuft die Gleisachse 7 mit der Güterbahnlinie von Basel nach Karlsruhe, im Westen führt eine höher liegende Brückenanlage (Kaiserstuhlstraße) über die Neunlindenstraße und die Gleisanlagen und im Nord-Osten befindet sich die denkmalgeschützte Lokhalle.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „4. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord“ und bildet dort das Baufeld D4 ab, aus dem die Projektbezeichnung resultiert.

Aus einem städtebaulichen Vertrag von Oktober 2020 besteht für das Baufeld „D4“ u. A. die Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Gebäudes mit den Nutzungen Quartierszentrum, Jugendtreff sowie Bolzplatz. Um das Baugrundstück entsprechend den baurechtlichen Möglichkeiten besser auszunutzen, wurden bereits seit 2018/19 verschiedene Nutzungsvarianten und -kombinationen geprüft.

Aufgrund des starken Anstiegs der Anzahl der Geflüchteten, vor allem durch den Krieg in der Ukraine, wurde 2022 entschieden, als weitere städtische Teilnutzung eine Kombination von Gemeinbedarfseinrichtungen mit einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete zu prüfen.

Dazu wurde das Büro Weissenrieder Architekten 2022 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Konzeptstudie) beauftragt. Dabei lag der Fokus zunächst auf dem Nachweis der technischen Machbarkeit der Kombination der verschiedenartigen Nutzungen, einer maximalen Grundstücksausnutzung sowie einer Kostenprognose. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde zur Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit durch das Büro Weissenrieder 2023 eine Bauvoranfrage vorbereitet.

Weitere (Fach-) Planungen wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht erbracht.

Konzeptstudie (Stand 1/2023):

Gemäß Konzeptstudie wird innerhalb des Baufensters ein sechsgeschossiger Baukörper auf rechteckigem Grundriss zentral auf dem Grundstück vorgesehen.

Im EG und 1. OG wird das Gebäude in Längsrichtung etwa mittig geteilt. Im umschlossenen östlichen Gebäudeteil befinden sich Quartiers- sowie Kinder- und Jugendtreff, im offenen westlichen Bereich befindet sich das zweigeschossige Spielfeld, das ab dem 2. OG überdacht ist.

Der Quartierstreff befindet sich im EG des Gebäudes und teilt sich mit dem Kinder- und Jugendtreff im 1. OG einen gemeinsamen Eingangsbereich mit Zugang von der Paul-Ehrlich-Straße aus. Der Zugang zum Treppenhaus mit Aufzugsanlage zur Gemeinschaftsunterkunft und zu den Bewegungsflächen auf dem Dach erfolgt von Norden.

Es gibt zwei Zufahrten auf das Grundstück, von der Neulindenstraße werden 5 Stellplätze erschlossen, von der der Paul-Ehrlich-Straße 2 Stellplätze.

Im 2. bis 5. Obergeschoss sind auf der gesamten Grundfläche des Gebäudes die Flächen für die Gemeinschaftsunterkunft angeordnet. Diese gruppieren sich um einen nach Norden geöffneten Lichthof, welcher im 2. OG als zusätzliche begehbare Außenfläche durch die Bewohner genutzt werden kann. Die Erschließung der Einheiten erfolgt über Flure und offene Laubengänge, die Unterbringungseinheiten bestehen in der Regel aus 2 Zimmern mit Bad und Küche, die jedoch bei Bedarf zu größeren Einheiten über Türen miteinander verbunden werden können.

Auf der Dachfläche entstehen Bewegungsflächen für leichte körperliche Betätigungen; diese sollen für Quartiersbewohner aller Altersklassen zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll eine PV-Anlage erhalten. Diese soll zu einem Teil auf der Dachfläche als aufgeständerte Anlage und zum anderen Teil an der Fassade montiert werden.

Die Gebäudekonzeption ist darauf ausgelegt, trotz eindeutiger baulicher Abgrenzung untereinander möglichst vielfältige Synergien zwischen den verschiedenen Nutzungen zu ermöglichen.

Das Gebäude erhält eine Teilunterkellerung im östlichen Bereich.

Es ist vorgesehen, das Gebäude vom Keller bis einschließlich 1. OG in Massivbauweise zu errichten, ab dem 2. OG soll die Gemeinschaftsunterkunft in Holz- bzw. Holzhybridbauweise ausgeführt werden.

Energiestandard:

Neubauten sollen in Freiburg deutlich energieeffizienter werden, als es das bundesweit geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt. Die aktuell geltenden energetischen Freiburger Gebäudestandards werden daher für Neubauten im städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart.

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „4. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Güterbahnhof Nord“ sind Wohngebäude im Freiburger Effizienzhausstandard 55, alternativ als Passivhaus, zu errichten. Wegen der städtischen Vorbildfunktion ist deshalb vorgesehen, das neue Multifunktionsgebäude in seiner Gesamtheit im Passivhausstandard umzusetzen. Der Nachweis erfolgt nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP).

Eine Kühlung des Gebäudes ist weder über die RLT noch über Heiz-/Kühlflächen vorgesehen. Im Güterbahnhofareal besteht eine Fernwärmeversorgung, welche nach Möglichkeit auch für dieses Multifunktionsgebäude genutzt werden soll.

Strukturdaten:

Der Brutto-Rauminhalt umfasst insg. ca. 15.568 m³ (Bereiche Regel- und Sonderfall), die Brutto-Grundfläche UG bis 5. OG (BGF) beträgt ca. 2.955 m² zzgl. ca. 1.600 m² für das Ballspielfeld und die Nebenanlagen. Die Nutzungsfläche von Gemeinbedarfseinrichtung und Gemeinschaftsunterkunft (ohne Spielfeld, Dachgarten, Innenhof) beträgt ca. 2.163,6 m².

Grobkostenrahmen:

Gemäß einer Grobkostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie wird von Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 15,4 Mio. EUR brutto für KG 200 bis 700 (Stand 2. Quartal 2023) ausgegangen.

Bauvoranfrage:

Auf Basis der Konzeptstudie, deren Fokus auf der technischen Machbarkeit der Kombination der vorgesehenen, verschiedenen Nutzungen lag, wird derzeit vorab zum Start der weiteren Planungen die baurechtliche Zulässigkeit des vorgesehenen Konzepts geklärt. Dies betrifft insbesondere die Genehmigungsfähigkeit der Gemeinschaftsunterkunft in den oberen Geschossen des Gebäudes, da gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan eine herkömmliche Wohnnutzung für das Baufeld „D4“ nicht zulässig ist. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in Teilbereichen ist mit erhöhten baulichen Schallschutzmaßnahmen zu rechnen.

Die Bauvoranfrage wurde Anfang Juli 2023 eingereicht, mit dem Bauvorbescheid wird im September / Oktober 2023 gerechnet. Im Falle von Verzögerungen im Rahmen des Verfahrens zum Bauvorbescheid verzögert sich der Planungsbeginn entsprechend.

Hinweis: wird die Gemeinschaftsunterkunft in den oberen Geschossen im Rahmen des Bauvorbescheids als nicht genehmigungsfähig erachtet, sind im Zuge der weiteren Planungen verschiedene Rückfallebenen angedacht. Minimallösung ist die Realisierung der Gemeinbedarfseinrichtungen, also Quartierstreff, Kinder- und Jugendtreff sowie Ballspielfläche.

Förderprogramm:

Es ist beabsichtigt, für die Gemeinschaftsunterkunft Fördermittel zu beantragen.

Vorläufige Zeitschiene:

- Planungsbeginn nach Beauftragung

- Spätester Baubeginn Mitte 6/2026

- Baufertigstellung Mitte 12/2027

Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gem. gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Planungsleistungen der Technische Ausrüstung, Elektroplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.

Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).

Mit Vertragsabschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor die weiteren Leistungsphasen 3 – 9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Präsentation und Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt. / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch). / Gewichtung: 35 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes). / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit Vertragsabschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt.

Der Auftraggeber behält sich vor die weiteren Leistungsphasen 3 – 9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 140-446371
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Da keine Bewerbung eingegangen ist, wird das Verfahren gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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Schwanau
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Schwetzingen
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Simmozheim
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
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Starzach
Staufen
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Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
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Stuttgart
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Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
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Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
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Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
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Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten