FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 04.0354/2023/MGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS
FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Das PMS ist eine der wesentlichsten Grundlage zur Abschätzung des finanziellen Bedarfs zur Erhaltung des Zustandes des Bundesfernstraßennetzes. Derzeit werden die Ergebnisse der ZEB sowie das AP 9 S zur Einschätzung der strukturellen Substanz als Grundlage für die Bedarfsprognose verwendet. Mit der Entwicklung der Richtlinien zur Bewertung der strukturellen Substanz des Oberbaus von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise (RSO Asphalt, Entwurf) sind neue Grundlagen geschaffen worden, welche eine wesentliche Verbesserung zur Einschätzung des noch vorhandenen Potentials der strukturellen Substanz von Asphalttragschichten versprechen.
Mit dem FE 04.207/2007/MGB „Abschätzung des Restwertes im PMS am Ende des Bewertungszeitraums“ [1] wurden erste Grundlagen zur Integration des Verfahrens nach den RSO Asphalt in das PMS erarbeitet. Für dieses Projekt mussten zunächst vereinfachende Annahmen bezüglich der Materialdatenbasis sowie des Berechnungsverfahrens zur Nutzungsdauerabschätzung (Deterministik) getroffen werden. Die RSO Asphalt behandelt nur Asphalttragschichten, die Nutzungsdauerprognose bezieht sich auch nur darauf.
Für das vorherlaufende Projekt FE 04.207/2007/MGB wurden zunächst auf der Grundlage einer Materialdatenbank Asphalte aller Schichten in 3 Qualitätsstufen (unten, mittig oben) definiert. Für Asphalttragschichten sind dabei aus bisher in Laborversuchen ermittelten Steifigkeitsfunktionen und Ermüdungsfunktionen Gruppen gebildet worden, deren Mittelwertfunktionen den drei Qualitätsstufen zugeordnet wurden. Die Zuordnung der Steifigkeitsfunktionsgruppen zu den Ermüdungsfunktionsgruppen der Asphalttragschichten erfolgte dabei so, dass jeder der Steifigkeitsfunktionsgruppen alle Ermüdungsfunktionsgruppen zugeordnet wurde. Daraus ergaben sich neun „synthetische“ Asphalte, die im Folgenden als „Realasphalte“ bezeichnet werden.
Weiterhin erfolgte die Nutzungsdauerprognose ausschließlich mit dem deterministischen Berechnungsverfahren und auf der Datengrundlage der Verkehrs- und Temperaturbelastung nach den RDO Asphalt 09. Aus den Ergebnissen der durch das BMDV finanzierten Untersuchungen zur Erweiterung des Erfahrungshintergrundes der RSO Asphalt ist erkennbar, dass die Berechnungen mit dem probabilistischen Berechnungsverfahren wesentlich plausiblere Nutzungsdauerprognosen ermöglichen, als mit dem deterministischen Verfahren. Weiterhin sind inzwischen mit FGSV AP EDS-1 sowie mit dem bereits weitgehend fertiggestellten FGSV AP EDS-2 (noch nicht veröffentlicht) wesentlich verbesserte Datengrundlagen zur Berücksichtigung der Verkehrs- und Temperaturbelastung in den Asphaltbefestigungen erstellt worden, welche wesentlich präzisere Erhaltungsbedarfsprognosen erwarten lassen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der rechnerischen Dimensionierung und Substanzbewertung von Straßenbefestigungen - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 2: Erfahrung in der statistischen Auswertung / Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der labortechnischen Ansprache von Asphalteigenschaften - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.