FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 04.0354/2023/MGB

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536247
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536247
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 04.0354/2023/MGB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 04.0354/2023/MGB - Weiterführende Untersuchungen zur Anbindung rechnerischer Nutzungsdauerprognosen an das PMS

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 252 100.84 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das PMS ist eine der wesentlichsten Grundlage zur Abschätzung des finanziellen Bedarfs zur Erhaltung des Zustandes des Bundesfernstraßennetzes. Derzeit werden die Ergebnisse der ZEB sowie das AP 9 S zur Einschätzung der strukturellen Substanz als Grundlage für die Bedarfsprognose verwendet. Mit der Entwicklung der Richtlinien zur Bewertung der strukturellen Substanz des Oberbaus von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise (RSO Asphalt, Entwurf) sind neue Grundlagen geschaffen worden, welche eine wesentliche Verbesserung zur Einschätzung des noch vorhandenen Potentials der strukturellen Substanz von Asphalttragschichten versprechen.

Mit dem FE 04.207/2007/MGB „Abschätzung des Restwertes im PMS am Ende des Bewertungszeitraums“ [1] wurden erste Grundlagen zur Integration des Verfahrens nach den RSO Asphalt in das PMS erarbeitet. Für dieses Projekt mussten zunächst vereinfachende Annahmen bezüglich der Materialdatenbasis sowie des Berechnungsverfahrens zur Nutzungsdauerabschätzung (Deterministik) getroffen werden. Die RSO Asphalt behandelt nur Asphalttragschichten, die Nutzungsdauerprognose bezieht sich auch nur darauf.

Für das vorherlaufende Projekt FE 04.207/2007/MGB wurden zunächst auf der Grundlage einer Materialdatenbank Asphalte aller Schichten in 3 Qualitätsstufen (unten, mittig oben) definiert. Für Asphalttragschichten sind dabei aus bisher in Laborversuchen ermittelten Steifigkeitsfunktionen und Ermüdungsfunktionen Gruppen gebildet worden, deren Mittelwertfunktionen den drei Qualitätsstufen zugeordnet wurden. Die Zuordnung der Steifigkeitsfunktionsgruppen zu den Ermüdungsfunktionsgruppen der Asphalttragschichten erfolgte dabei so, dass jeder der Steifigkeitsfunktionsgruppen alle Ermüdungsfunktionsgruppen zugeordnet wurde. Daraus ergaben sich neun „synthetische“ Asphalte, die im Folgenden als „Realasphalte“ bezeichnet werden.

Weiterhin erfolgte die Nutzungsdauerprognose ausschließlich mit dem deterministischen Berechnungsverfahren und auf der Datengrundlage der Verkehrs- und Temperaturbelastung nach den RDO Asphalt 09. Aus den Ergebnissen der durch das BMDV finanzierten Untersuchungen zur Erweiterung des Erfahrungshintergrundes der RSO Asphalt ist erkennbar, dass die Berechnungen mit dem probabilistischen Berechnungsverfahren wesentlich plausiblere Nutzungsdauerprognosen ermöglichen, als mit dem deterministischen Verfahren. Weiterhin sind inzwischen mit FGSV AP EDS-1 sowie mit dem bereits weitgehend fertiggestellten FGSV AP EDS-2 (noch nicht veröffentlicht) wesentlich verbesserte Datengrundlagen zur Berücksichtigung der Verkehrs- und Temperaturbelastung in den Asphaltbefestigungen erstellt worden, welche wesentlich präzisere Erhaltungsbedarfsprognosen erwarten lassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 252 100.84 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),

Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich der rechnerischen Dimensionierung und Substanzbewertung von Straßenbefestigungen - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.

Nr. 2: Erfahrung in der statistischen Auswertung / Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.

Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der labortechnischen Ansprache von Asphalteigenschaften - nachzuweisen durch Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.

Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).

Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/10/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/09/2023

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