Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 3/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
In seiner fortlaufenden Ressourcenplanung haben der Auftraggeber und weitere bezugsberechtigte Rundfunkanstalten festgestellt, dass ohne externe IT-Unterstützung eine erfolgversprechende Umsetzung der vielfältigen Projekte nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der Marktlage im Bereich IT-Personal / IT-Dienstleistungen fällt es derzeit zunehmend schwer, kurzfristig Bedarfe zu decken und so die eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert externe „Softwareentwicklungsdienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte“ in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich ausschließlich um dienstvertragliche Leistungen.
Frontend-Entwicklung
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 1 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "Frontend-Entwicklung" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 1 mit bis zu 4 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Deutsche Welle (DW)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1a Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 2.150 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 10.350 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 12.300 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
TV-Entwicklung
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 2 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "TV-Entwicklung" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 2 mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Deutsche Welle (DW)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
*ARD-Play-Out-Center
-Südwestrundfunk (SWR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 21 Monaten abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1b Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 315 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 1.840 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 2.310 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Backend-, CMS- und Fullstack-Entwicklung sowie KI-, Data Science-, und Analytics-Kompetenz
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 3 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "Backend-, CMS- und Fullstack-Entwicklung sowie KI-, Data Science-, und Analytics-Kompetenz" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 3 mit bis zu 4 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Deutsche Welle (DW)
-Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 21 Monaten abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1c Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 1.880 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 13.900 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 16.230 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Operations, Architecture & Excellency
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 4 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "Operations, Architecture & Excellency" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 4 mit bis zu 4 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Deutsche Welle (DW)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1d Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 1.020 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 9.780 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 11.450 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Testing und QM
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 5 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "Testing und QM" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 5 mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1e Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 315 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 1.950 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 2.220 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
SW-Entwicklungsleistungen Java
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 6 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "SW-Entwicklungsleistungen Java" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 6 mit bis zu 5 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 19 Monaten abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1f Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 2.130 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 10.130 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 11.570 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.06.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Entwicklung Power Platform (PP)
Die Leistungen sind je nach Art und Umfang beim Auftraggeber oder dem jeweiligen Bezugsberechtigten teils vor Ort oder in Remote-Arbeit zu erbringen.
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 7 eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen im Bereich "Entwicklung Power Platform (PP)" abzuschließen. Es ist geplant, die Rahmenvereinbarung für das Los 7 mit bis zu 5 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter Kapitel 3.3.3 der Verfahrensunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Südwestrundfunk (SWR)
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die Mengen sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 2.3 Abnahmemengen, und in Anlage 1.5.1g Leistungs- und Preisblätter, dargestellt:
Mindestabnahmemenge: 320 Personentage
Geplante Abnahmemenge: 2.030 Personentage
Höchst-Abnahmemenge: 2.350 Personentage
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Option: Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
-Reisekostenpauschale für einen Vor-Ort-Einsatz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1+Los 2+Los 3+Los 4+Los 5+Los 6+Los 7
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.2.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1+Los 2+Los 3+Los 4+Los 5+Los 6+Los 7
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung:
-Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 5 %
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Mindestanforderung:
-Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 1 Jahr.
-Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus und führt zum Ausschluss.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.2.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1+Los 2+Los 3+Los 4+Los 5+Los 6+Los 7
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 Eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung:
-Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 5 %
A3.3 Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Mindestanforderung:
-Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 1 Jahr.
-Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus und führt zum Ausschluss.
Die Eignung wird je Los festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle Mindestanforderungen je Los erfüllt und insgesamt in technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) in dem jeweiligen Los mindestens 66 von 90 Eignungspunkten erreicht hat.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.2.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1+Los 2+Los 3+Los 4+Los 5+Los 6+Los 7
A4.1 Eigenerklärung zur Gesamtanzahl der Mitarbeiter des Bieters zur Bewertung der techn. Leistungsfähigkeit des Bieters.
A4.2 Es muss eine schematische Darstellung der Aufbauorganisation des Unternehmens auf einer Seite im PDF-Format eingereicht werden. Darüber hinaus sind max.2 weitere DIN A4-Seiten im PDF-Format zulässig, auf denen möglichst prägnant auf die in Tabelle 5 der Verfahrensunterlagen aufgeführten Bewertungskriterien eingegangen wird.
Mindestanforderung:
-Einreichung eines Organigramms auf einer DIN A4-Seite im PDF-Format.
A4.3 Pro Los müssen 2 vom Bieter mit seinen Mitarbeitern durchgeführte Referenzprojekte für die Unterstützung mit Personal im Umfeld der für das angebotene Los relevanten Dienstleistungen eingereicht werden, welche in den vergangenen 3 Jahren begonnen und/oder abgeschlossen wurden.
Mindestanforderung:
-Die Anlage 1.4.3 muss vom Bieter mit Angaben zu 2 Referenzprojekten vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
B4.2 Bewertung der Aufbauorganisation und des Leistungsspektrums. Das Schema der Aufbauorganisation wird anhand der in den Tabelle 5 aufgeführten Bewertungs-Items vom Auftraggeber auf ihre Erfüllung hin bewertet. Die Aufbauorg. wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Verständlichkeit/Sichtbarkeit, Mitarbeiter Pool, Zuordnung MA, Arbeitsabläufe, Tech Stacks, Organisationsflexibilität hin bewertet.
6Punkte:Sehr Niedriger Zielerfüllungsgrad (ZEG):2 Kriterien erfüllt
12Pkt:Niedriger ZEG:3 Kriterien erfüllt
18Pkt:Mittlerer ZEG:4 Kriterien erfüllt
24Pkt:Hoher ZEG:5 Kriterien erfüllt
30Pkt:Sehr Hoher ZEG:6 Kriterien erfüllt
B4.3 - Bewertung der beiden einzureichenden Referenzprojekte. Je Los sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden (vgl. Tabelle 6,Verfahrensunterlagen).
Das Schema der beiden Referenzprojekte wird anhand der in Tabelle 6 (Referenzprojekte) aufgeführten Bewertungs-Items vom Auftraggeber auf ihre Erfüllung hin bewertet. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektbeschreibung, Leistungsumfang, in House Leistungen, Zusammenarbeit mit Kunden & Tools, Vergleichb. mit der Zielsetzung im Los, Vergleichb. der eingesetzten Skill-Profile im Los hin bewertet.
6Pkt: Sehr Niedriger ZEG:2 Kriterien erfüllt
12Pkt:Niedriger ZEG:3 Kriterien erfüllt
18Pkt:Mittlerer ZEG:4 Kriterien erfüllt
24Pkt:Hoher ZEG:5 Kriterien erfüllt
30Pkt:Sehr Hoher ZEG:6 Kriterien erfüllt
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften & Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ & „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.2.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe,& die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Los 1+Los 2+Los 3+Los 4+Los 5+Los 6+Los 7
A4.1 Eigenerklärung zur Gesamtanzahl der Mitarbeiter des Bieters zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters.
A4.2 Es muss eine schematische Darstellung der Aufbauorganisation (Detail-Organigramm) des Unternehmens auf einer Seite im PDF-Format eingereicht werden. Darüber hinaus sind max. zwei weitere DIN A4-Seiten im PDF-Format zulässig, auf denen möglichst prägnant auf die in Tabelle 5 aufgeführten Bewertungskriterien eingegangen wird.
Mindestanforderung:
-Einreichung eines Organigramms auf einer DIN A4-Seite im PDF-Format.
A4.3 Pro Los müssen zwei vom Bieter mit seinen Mitarbeitern durchgeführte Referenzprojekte für die Unterstützung mit Personal im Umfeld der für das angebotene Los relevanten Dienstleistungen eingereicht werden, welche in den vergangenen drei (3) Jahren begonnen und/oder abgeschlossen wurden.
Mindestanforderung:
-Die „Anlage 1.4.3 - Vorlage für Referenzprojekte (eignungsbezogen)“ muss vom Bieter mit Angaben zu exakt zwei Referenzprojekten vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 90 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird je Los festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle Mindestanforderungen je Los erfüllt und insgesamt in technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) in dem jeweiligen Los mindestens 66 von 90 Eignungspunkten erreicht hat.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
-Die Bieter müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.2.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
-Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse:
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730