Objekt-/TGA-/Tragwerksplanung der Gebäude der SCNCWAVE/SURFWRLD in Werne, Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 20230009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weberstr. 8-10
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 2389-927671
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.surfwrld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt-/TGA-/Tragwerksplanung der Gebäude der SCNCWAVE/SURFWRLD in Werne, Deutschland
Die SW GmbH plant auf einem ehemaligen Zechengelände im Süden von Werne die Errichtung einer Wassersport- und Forschungsanlage (SCNCWAVE/SURFWRLD). Eine solche Einrichtung gibt es in Deutschland bislang nicht. Ähnliche Projekte werden derzeit noch (u. a. in Krefeld und Stade) entwickelt oder befinden sich in der Bauphase (München). Die Anlage wird zur Surfsaison (März bis Oktober) insb. als Wassersportanlage genutzt (Freizeitbetrieb). In der verbleibenden Zeit (November bis Februar) dient die Anlage prioritär als Großforschungseinrichtung insb. zur Betrachtung von wellendynamischen, schiffs- und anlagentechnischen Fragestellungen (Forschungsbetrieb).
Das Plangebiet liegt südlich der Kernstadt von Werne auf der derzeitigen Brache eines ehemaligen Zechengeländes, nördlich des Flusses Lippe. Das Gelände grenzt mit seiner südlichen Erschließung an die Bundesstraße B 233 an. Die Anschlusspunkte zu den Autobahnen A 1 und A 2 sind darüber sehr gut zu erreichen.
Die geplante und hier gegenständliche Anlage weist als Hauptkomponenten zwei große Wellenbecken, Mehrzweckbecken, Nebenanlagen, Infrastruktur für den Anlagenbetrieb und Gebäude sowie Flächen für den ruhenden Verkehr und Wohnmobilstellplätze (vergleiche Abbildung 3.2) auf.
Fertiggestellt werden soll die Anlage in zwei Bauabschnitten mit jeweils einem Wellenbecken, wobei der 1. Bauabschnitt das westliche Becken und der 2. Abschnitt das östliche Becken umfasst. Zusätzlich sollen im 1. BA das nördlich gelegene Hauptgebäude, eine Rapid-Surf-Anlage bestehend aus einer Wellenanlage für stehende Wellen sowie dazugehörigem Gebäude, der Eingangsbereich sowie ein Forschungs- und Entwicklungsgebäude errichtet werden. Die Fläche der beiden Bauabschnitte beträgt in Summe rd. 10 ha. Unter Berücksichtigung der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze umfasst das Plangebiet eine Gesamtfläche von etwa 17 ha. Es ist möglich, dass übergangsweise bis zur Fertigstellung des südlichen Parkplatzes die Fläche des 2. Bauabschnitts als Parkplatz genutzt wird.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die vier für den ersten Bauabschnitt vorgesehenen Gebäude: Hauptgebäude, Forschungs- und Entwicklungsgebäude, Rapid-Surf-Anlage sowie Eingangsbereich in den Bereichen Objekt-/TGA- und Tragwerksplanung gem. HOAI. Die Leistungsphasen werden nach Planungsfortschritt stufenweise beauftragt. Fest vorgesehen ist zu Beginn die Beauftragung der Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung (LP 3 & 4).
Weitere Informationen können der detaillierten Projektbeschreibung sowie den weiteren Anlagen, welche mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden. Nach Erhalt der gegengezeichneten Vertraulichkeitsverpflichtung können zudem vertraulich zu behandelnde Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
SW GmbH Weberstr. 8-10 59368 Werne Für die Erfüllung der Leistungsphasen 3-7 nach HOAI stehen dem zukünftigen Auftragnehmer Arbeitsplätze im Projektbüros des Auftraggebers in der Steinstraße 35, 59368 Werne nach Bedarfsanmeldung zur Verfügung. Die grundsätzlichen Arbeiten können auch in den Arbeitsräumlichkeiten des Auftragnehmers erfolgen.
Die Erfüllung der Leistungsphase 8 findet vordergründlich auf dem Projektgelände in Werne (ehemaliges Zechengelände, südlich Flöz-Zollverein-Straße, 59368 Werne) statt.
Weitere Informationen zu den Erfüllungsorten, regelmäßigen Terminen etc. können auch der mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden., SCNCWAVE_SURFWRLD Gelände Flöz-Zollverein-Straße 59368 Werne
Die SW GmbH plant mit dieser Ausschreibung die Beschaffung der Leistungsphasen 3-8 der Objekt-/TGA- und Tragwerksplanung der vier Hauptgebäude des 1. Bauabschnitts der SCNCWAVE/SURFWRLD entsprechend aktuell gültiger HOAI. Da es sich um eine geförderte Projektentwicklung handelt, werden zwar sämtliche benötigte Leistungsphasen ausgeschrieben, die einzelnen Leistungsphasen im Anschluss jedoch nach Bedarf ausgelöst. Die Leistungen der Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) werden direkt beauftragt. Die restlichen Leistungsphasen werden stufenweise nach Bedarf beauftragt.
Die Erfüllung des Auftrags beinhaltet Planungsleistungen im Bereich Bauwesen und ist entsprechend zu Teilen abhängig von Genehmigungen und Baufortschritten. Etwaige Verzögerungen können nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Falle einer postalischen Einreichung ist das Angebot in einem gesonderten verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Bieter-Unterlagen zur Ausschreibung - Nicht öffnen vor dem 16.10.2023" zu versenden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DY76V8J
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.