Leasing von 21 Elektro-PKW für 36 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-171
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von 21 Elektro-PKW für 36 Monate
Leasing von 21 Elektro-PKW
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Str. 17 59425 Unna
21 Elektro-PKW (mindestens Kleinwagengröße mit 4 Sitzplätzen)
Antrieb: Elektrisch
Motorleistung: ca. 100 PS
Lackierung: Weiß
Akkulaufleistung: mindestens 300 Kilometer nach WLTP gemessen
Türen: 5
Sonderausstattung, sofern nicht in Serienausstattung vorhanden:
- Klimaanlage
- Radio
- elektrisch verstellbare Außenspiegel
- Parkassistent vorne und hinten
- Navigationssystem mit kostenlosem Kartenupdate für Deutschland
- Telefonschnittstelle
- Allwetterreifen
- Reifendruckkontrollanzeige
- Ladekabel Typ 2
- Fußmatten
- CCS-Ladedose
Serviceleistungen: Wartung und Verschleißreparaturen
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Des Weiteren wird eine Mobilitätsgarantie gefordert. Für den Schadensfall oder bei notwendigen Reparatu-ren ist ein Ersatzfahrzeug für den entsprechenden Zeitraum zu stellen. Ebenfalls ist das zu reparierende Fahrzeug am jeweiligen Standort abzuholen bzw. abzuschleppen und nach erfolgter Reparatur zum jeweiligen Standort zu liefern.
Liefertermine:
2x unverzüglich nach Zuschlagserteilung
1x 19.01.2024
1x 27.01.2024
3x 08.02.2024
1x 09.04.2024
3x 01.06.2024
1x 19.08.2024
4x 28.10.2024
1x 15.10.2024
3x 25.10.2024
1x 14.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521_EU")
- Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung
- Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DLPC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.