Stromlieferung für die Ausschreibungsgemeinschaft Stadt Meckenheim LZ 1.1.24 bis 31.12.25 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Siebengebirgsring 4
Ort: Meckenheim
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53340
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meckenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die Ausschreibungsgemeinschaft Stadt Meckenheim LZ 1.1.24 bis 31.12.25
Stromlieferung für die Ausschreibungsgemeinschaft der Stadt Meckenheim mit den Stadtwerken Meckenheim inkl. Netznutzung von 4,4 GWh für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 4,4 GWh Ökostrom nach HKNR inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.01.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.