Rathauszentrum Rheine - Technische Gebäudeausrüstung für den Serverraum Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 14
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 5971/939-487
Fax: +49 5971/939-8487
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Technische Gebäudeausrüstung für den Serverraum
Technische Gebäudeausrüstung für den Serverraum
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Mit dem Verfahren werden die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Serverraum ausgeschrieben.
12 Server-/ Datenracks
1 Stück USV-Anlage
1 Stück Löschanlage mit 2 Löschbereichen
1 Stück Doppelbodenanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DC-Datacenter-Group GmbH
Postanschrift: In der Aue 2
Ort: Wallmenroth
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57584
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 27419321121
Fax: +49 27419321111
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1BKLX6KY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.