Fassadenarbeiten - Neubau Zentrallager und Erweiterung + Erneuerung der Betriebsstelle Ottmarsheim Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/01/02/VE005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 163
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7119732201
Fax: +49 7119732030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten - Neubau Zentrallager und Erweiterung + Erneuerung der Betriebsstelle Ottmarsheim
Die Außenhülle der neuen Bauteile sollen baugleich zu den Bestands-Betriebsstellengebäuden mittels Holzelementen als Sekundärtragwerk sowie Vorhangfassaden aus Trapezblech und transparenten
Polycarbonatpaneelen ausgeführt werden.
Los 1 - Neubau Zentrallager / Garage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 1-Neubau Zentrallager und Garage:
Konstruktionsvollholz 2465 m
OSB-Verlegeplatte 1510 m²
Unterkonstruktion Fassade 1750 m²
Wärmedämmung Außenwand 1772 m²
Außenwand-Vorsatzschale Stahltrapezbleche 1750 m²
Polycarbonat-Wandverglasung 992 m²
Aluminiumfenster 1 Stck.
Los 2 - Erneuerung und Erweiterung Betriebsstelle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 2-Erweiterung Betriebsstelle:
Konstruktionsvollholz Nadelholz 743 m
OSB-Verlegeplatten 471 m²
Unterkonstruktion Fassade 702 m²
Wärmedämmung Außenwand 622 m²
Außenwand-Vorsatzschale Stahltrapezbleche 471 m²
Polycarbonat-Wandverglasung 226 m²
Faserzement Fassadentafeln 51 m²
Alu-Fenster 23 Stck.
Los 3 - Zimmerarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LOS 3-Zimmerarbeiten:
Holzrahmenwände Ca. 539 m²
Brettstapeldecken 182 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Deshalb erfolgt die Vergabe ausschließlich an einen Bieter der die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (KO-Kriterium). Die vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform der Deutsche eVergabe (https://www.deutsch-evergabe.de) eingereicht/hochgeladen werden. Bitte senden Sie die Vertraulichkeitserklärung mit dem Angebot ausgefüllt oder auch leer zurück. Der Auftragnehmer muss diese vor einer Beauftragung jedoch ausfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gerne werden Bieterfragen über die Plattform der Deutsche eVergabe beantwortet. Aus Fairnessgründen gegenüber allen Bietern beachten Sie bitte, dass Fragen bis max. eine Woche vor Submissionstermin beantwortet werden, damit alle Bieter Informationen aus Antworten/Rückmeldungen zu Bieterfragen für Ihre Angebotserstellung berücksichtigen können. In diesem Verfahren bis zum 29.09.2023
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift: Durlacher Allee 11
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.