Lieferung Hubarbeitsbühne Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2023-0017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2324/204-3252
Fax: +49 2324/204-3229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Hubarbeitsbühne
Die Stadt Hattingen hat für den Betriebshof einen neuen LKW mit Hubarbeitsbühne für diverse Arbeiten im gesamten Stadtgebiet beschafft.
Betriebshof Hattingen Engelbertstr. 3-5 45525 Hattingen
Fahrgestell, Radformel 4x2, Rechtsverkehr, Linkslenkung, fabrikneu mit betriebsbereit montierten fabrikneuen Aufbau Hubarbeitsbühne
Die konkrete Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem im Angebot erklärten Lieferzeitpunkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ruthmannstraße 4
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.ruthmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDL8W
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.