Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0102a-POL-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Str. 12 - 18
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag "Abschleppen, Bergen, Versetzen und Sicherstellung von Fahrzeugen und Gegenständen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreise, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Der Auftraggeber verfügt nicht über eigene Möglichkeiten, Abschleppleistungen vorzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer Fahrzeuge und Gegenstände unterschiedlicher Art sowohl bewegen als auch lagern kann, und darüber hinaus kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der verschiedenen Leistungen aufweisen kann.
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde Frankfurter Str. 12 - 18 53721 Siegburg Das Auftragsgebiet umfasst die Städte Niederkassel, Troisdorf, Siegburg, Lohmar, Sankt Augustin, Hennef sowie die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Ruppichteroth und Windeck.
Im Rahmen von hoheitlichen Maßnahmen sollen im Auftrag der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Fahrzeuge & Gegenstände aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen abgeschleppt, versetzt, geborgen, transportiert, verwahrt und bei Bedarf entsorgt werden.
Die Leistung beinhaltet:
- Abschleppvorgänge ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Abschleppvorgänge ab 22,00 t zGM
- Bergungen ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Bergungen ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Bergungen ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Bergungen ab 22,00 t zGM
- Versetzungen ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
- Versetzungen ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
- Versetzungen ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
- Versetzungen ab 22,00 t zGM
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer 24-Stunden Dienst- und Rufbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen. Er stellt sicher, innerhalb von längstens 90 Minuten ab eingehendem Auftrag vor Ort zu sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschleppleistungen für Fahrzeuge und Gegenstände mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche - sondern ein fiktiver - Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DZ27
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.