Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg, 47802 Krefeld Traar - DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-6032-Wey-0005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZGM-Vergabeservice
E-Mail:
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes, Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg, 47802 Krefeld Traar - DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
Das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Krefeld errichtet für den Fachbereich 37 - Feuerwehr und Zivilschutz ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr und den Rettungsdienst in Krefeld-Traar.
Der geplante Neubau besteht aus zwei sich gegenüberliegende, autark funktionierende Hauptbaukörper, die über einen 2-geschossigen "Verbinder" miteinander verbunden sind.
Der Neubau umschließt U-förmig den inneren Alarmhof.
Im Südwesten ist die Rettungswache (Rettungsdienst RD) untergebracht, im Nordosten die Freiwillige Feuerwehr (FFW) mit Fahrzeughallen und Sozialtrakt. Im einzelnen besteht die Anlage aus folgenden Bauteilen:
- FFW-Fahrzeughalle mit 4 Stellplätzen, Waschhalle, und 2-geschossigem Sozialtrakt
- RD-Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen, 2- geschossig mit Sozialtrakt sowie Lager- und Technikflächen
- 2-geschossiger "Verbinder" mit Technik- und Lagerflächen im EG sowie einem Verbindungsflur im OG.
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungsdienstes Moerser Landstr./Buscher Holzweg 47802 Krefeld
Für die beiden Nutzungseinheiten der Liegenschaft sollen separate Versorgungsanlagen errichtet werden. Die Folgende Auflistung stellt eine grobe Darstellung der zu erbringenden Leistung dar:
- Dämm und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
- ca. 285 m Dämmung von Regenwasserleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmmatten mit entsprechenden Nebenleistungen DN80-DN150
- ca. 100 m Dämmung von Schmutzwasserleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmmatten mit entsprechenden Nebenleistungen DN80-DN150
- ca. 560 m Dämmung von Trinkwasserleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmschalen mit entsprechenden Nebenleistungen DN12-DN40
- ca. 650 m Dämmung von Trinkwasserleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmschalen zuzüglich Alu-Grobkornummantelung mit entsprechenden Nebenleistung DN12-DN40
- ca. 150 m Dämmung von Heizleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmschalen und Blechummantelung mit entsprechenden Nebenleistungen DN15-DN50.
- ca. 260 m Dämmung von Heizleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmschalen zuzüglich Alu-Grobkornummantelung mit entsprechenden Nebenleistungen DN15-DN50.
- ca. 1000 m Dämmung von Heizleitungen und Formteilen innerhalb von Gebäuden aus Mineralwoll-Dämmschalen mit entsprechenden Nebenleistungen DN15-DN50.
- ca. 70 m diffussionsdichte Dämmung von Kälte- und Solarthermie Leitungen nebst Form- und Einbauteilen außerhalb des Gebäudes aus elastomeren Dämmstoffen inkl. Witterungsbeständiger Blechummantelung DN12-DN50
- ca. 70 m diffussionsdichte Dämmung von Soleleitungen nebst Form- und Einbauteilen innerhalb des Gebäudes aus Synthesekautschuk Dämmstoffen DN12-DN50
- ca. 110 m² Dämmung von Lüftungskanälen und Formteilen innerhalb des Gebäudes mit Dämmmatten aus synthetischen Kautschuk mit entsprechenden Nebenleistungen, Kantenlängen L1/F1-L2/F2
- Ca. 100 m² Dämmung von Lüftungskanälen und Formteilen außerhalb des Gebäudes mit Mineralwoll-Dämmmatten und witterungsbeständiger Blechummantelung, mit entsprechenden Nebenleistungen, Kantenlängen L1/F1-L2/F2
- ca. 760 m² Dämmung von Lüftungskanälen und Formteilen innerhalb des Gebäudes mit Mineralwoll-Dämmmatten, mit entsprechenden Nebenleistungen, Kantenlängen L1/F1-L2/F2
- ca. 640 m Dämmung von Lüftungsleitungen und Formteilen innerhalb des Gebäudes mit Mineralwoll-Dämmmatten, mit entsprechenden Nebenleistungen, DN100-DN315
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
-Eigenerklärung Sanktionen EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Eigenerklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ein Sicherheitseinbehalt bei sämtlichen Zahlungen mit Ausnahme der Schlusszahlung gemäß § 17 Abs. 6 VOB/B ist in Höhe von 10 v.H. ist vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Mit Auftragsvergabe ist dem AG die Urkalkulation zur Hinterlegung zu übergeben. Diese wird in einem gesonderten geschlossenen Umschlag verlangt, der ungeöffnet bei dem ausschreibenden Fachbereich hinterlegt wird. Eine eventuelle Öffnung und Einsichtnahme erfolgt erst nach Verständigung des Unternehmers und Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die angeforderte Urkalkulationen wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Eine Einsicht in die Urkalkulation erfolgt nur, wenn triftige Gründe dafür vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Zimmer A.2.07
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die örtliche Bauleitung/ Vertretung des Auftragnehmers muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. (wenigstens Niveau B2- Selbstständige Sprachverwendung gemäß GER).
- Es besteht eine verpflichtende Teilnahme an den Baubesprechungen, siehe Pkt. 13.9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
- Mit Auftragsvergabe ist eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Die Verschwiegenheitserklärung ist im Beisein eines städtischen Mitarbeiters auszufüllen und zu unterschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0VD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.