Kontrolle an städtischen Bäumen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 3196
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoppenhof 33
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52518811475
Fax: +49 5251882067
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrolle an städtischen Bäumen zur Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet Paderborn
Unter Zugrundelegung der VgV werden Baumkontrollen im Stadtgebiet Paderborn für 2023 ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unter Zugrundelegung der VgV werden Baumkontrollen im Stadtgebiet Paderborn für 2023 ausgeschrieben. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag geschlossen und jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.Es sind jährlich ca. 80.000 ansteigend bis 200.000 städt. Bäume nach FLL Baumkontrollrichtlinien (neuste Fassung) auf Verkehrssicherheit zu kontrollieren. Davon sind ca. 1/3 Einzelbäume und 2/3 Bäume in waldartigen Beständen. Die Kontrollen sind im digitalem Baumkataster der Stadt vorzunehmen.Zu kontrollierende Bäume geschätzt:restliches Jahr 2023: 18.000 Einzelbäume und 60.000 Bäume in waldartigen Beständen2024: 40.000 Einzelbäume und 140.000 in waldartigen Beständen2025: 50.000 Einzelbäume und 150.000 in waldartigen Beständen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.