Managementinformationssystem (MIS) - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/SK - AV800845
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Nolte-Str. 1
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5717902415
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementinformationssystem (MIS) - Mühlenkreiskliniken
Lieferung und Implementierung eines Managementinformationssystems (MIS) auf Grundlage eines EVB-IT Systemliefervertrags mit anschließenden Systemserviceleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken (MKK) sind ein kommunaler Gesundheitskonzern in öffentlicher Trägerschaft mit fünf Krankenhäusern und Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke sowie einer eigenen Akademie für Gesundheitsberufe.Zur Weiterentwicklung der Steuerung und des Controllings haben die MKK ein Steuerungszielbild konzipiert. Das Ergebnis eines Bereiches bzw. einer Steuerungseinheit ist in der MKK-Steuerungsphilosophie die zentrale Zielkennzahl. Zentrale Werkzeuge des Controllings sollen daher die mehrstufige Bereichsergebnisrechnung sowie Plankostenrechnung nach dem Controlling-Standard des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling (DVKC) sein. Die zukünftige Controlling-Organisation sieht vor, dass das Controlling für eine umfassende Produktion aller relevanten Berichte sorgt. Im Zuge der Implementierung des hier vergabegegenständlichen Managementinformationssystems (MIS) müssen die technischen Voraussetzungen für eine weitgehend automatisierte Berichtserstellung mit einem „Single-point-of-truth“ für die Daten des Controllings geschaffen werden. Übergeordnete Ziele sind dabei Transparenz, Informationsbelastbarkeit und Zeitnähe.Ziel der MIS-Implementierung ist es, eine Software zu finden, die die gesamte Steuerungsarchitektur unterstützt. Dabei sind folgende Funktionalitäten des MIS von elementarer Bedeutung:- Es muss eine flexible Datenanbindung verschiedener Liefersysteme, sowie die automatisierte Integration dieser Datenbestände in einen einheitlichen Datenbestand möglich sein.- Alle importierten Daten müssen bzgl. ihrer Qualität prüfbar sein und der Gesamtdatenbestand muss bzgl. seiner Integrität analysiert werden.- Es muss ein umfangreiches und erweiterbares Angebot an Standardberichten geben, sowie die Möglichkeit, für Benutzer selbständig multidimensionale Abfragen zu gestalten und auszuführen.- Ein umfangreiches Benutzerkonzept muss den Zugriff auf Daten und Programmfunktionalitäten steuern.- Das Berichtswesen muss Drill-Down-Möglichkeiten bis auf Beleg-Ebene vorsehen. Details hierzu werden bei den fachlichen Anforderungen an die Berichte erläutert.Die Details können dem Pflichtenheft sowie den sonstigen Vergabeunterlagen entnommen werden.Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemliefervertrag abgeschlossen werden.
Lieferung der für das MIS erforderlichen Hardware.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.