Lieferung System zur Impedanzspektroskopie
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711/68628425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung System zur Impedanzspektroskopie
Die Abteilung Energiesystemintegration am Institut für Technische Thermodynamik des DLR forscht unter anderem an den Elektrolyseuren und deren Einzelkomponenten. Impedanzspektro-skopische Messungen werden zur Analyse von Stoffaustausch, elektrochemischem und elektri-schem Verhalten von Elektrolysestacks verwendet. Es sollen in verschiedenen Testständen Elekt-rolysestacks mit einer Elektrodenfläche von bis zu 2500 cm² bei einer Stromdichte bis 0,8 A/cm² in Stacks mit einer Leistung von bis zu 50 kW untersucht werden. Dadurch sollen Messungen, die bisher überwiegend im Labormaßstab durchgeführt wurden, auch auf Stacks in industrieller Grö-ße ermöglicht werden. Mit den Messergebnissen sollen die Auswirkungen von Betriebsstrategien und Prozessparametern auf die Stackleistung und die beeinflussenden Mechanismen analysiert werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Die Abteilung Energiesystemintegration am Institut für Technische Thermodynamik des DLR forscht unter anderem an den Elektrolyseuren und deren Einzelkomponenten. Impedanzspektro-skopische Messungen werden zur Analyse von Stoffaustausch, elektrochemischem und elektri-schem Verhalten von Elektrolysestacks verwendet. Es sollen in verschiedenen Testständen Elekt-rolysestacks mit einer Elektrodenfläche von bis zu 2500 cm² bei einer Stromdichte bis 0,8 A/cm² in Stacks mit einer Leistung von bis zu 50 kW untersucht werden. Dadurch sollen Messungen, die bisher überwiegend im Labormaßstab durchgeführt wurden, auch auf Stacks in industrieller Grö-ße ermöglicht werden. Mit den Messergebnissen sollen die Auswirkungen von Betriebsstrategien und Prozessparametern auf die Stackleistung und die beeinflussenden Mechanismen analysiert werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Punkt 1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Punkt 1: Versicherungsnachweis (-erklärung)
• 500.000 Euro für Personenschäden,
• 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).