1/DLII5/NP343 - Hundetransportboxen Referenznummer der Bekanntmachung: 6002528907-BAIUDBw DL II 5.1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw Abt DL II 5
E-Mail:
Telefon: +49 228-5504-6788
Fax: +49 228-5504-898747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/NP343 - Hundetransportboxen
6002528907-BAIUDBw DL II 5.1
Los 1: Hundetransportbox, Metall, Einzel, kombinierbar
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Höchst-/Schätzmenge für Los 1 (bei 4 Jahren Gesamtlaufzeit der RV):
Höchstmenge: 120 EA
Schätzmenge: 104 EA
(Höchstwert = Schätzwert inkl. Mengen-Sicherheitszuschlag von ca. 10 %)
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, sofern die Höchstmenge der Produkte noch nicht vollständig abgerufen wurde. Diese Verlängerungsoptionen kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Geltungszeitraums des Vertrages wahrnehmen. Es bedarf hierzu nicht der Zustimmung des Auftragnehmers.
Eine Pflicht zur Ausübung der Optionen besteht nicht.
Los 2: Hundetransportbox, Metall, Doppel
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Höchst-/Schätzmenge für Los 1 (bei 4 Jahren Gesamtlaufzeit der RV):
Höchstmenget: 100 EA
Schätzmenge: 87 EA
(Höchstwert = Schätzwert inkl. Mengen-Sicherheitszuschlag von ca. 10 %)
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, sofern die Höchstmenge der Produkte noch nicht vollständig abgerufen wurde. Diese Verlängerungsoptionen kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Geltungszeitraums des Vertrages wahrnehmen. Es bedarf hierzu nicht der Zustimmung des Auftragnehmers.
Eine Pflicht zur Ausübung der Optionen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 +124 GWB (BAINBw-B-V 034/05.2022)
- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)
- sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer
Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019))
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163