Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Interim-Hallenbades in Stuttgart-Zuffenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1642
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger / Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Interim-Hallenbades in Stuttgart-Zuffenhausen
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Interim-Hallenbades in Stuttgart-Zuffenhausen
Stuttgart-Zuffenhausen
Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt die Realisierung eines Interimhallenbades ("IBZ") am Standort Zuffenhausen. Das Vorhaben soll als mobiles Interimshallenbad für Ersatzwasserflächen bei geplanten Badschließungen dienen. Das Bad am Standort Zuffenhausen soll für einen definierten Zeitraum errichtet werden, anschließend ab- und an einem anderen Standort in Stuttgart erneut aufgebaut werden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung der notwendigen Planungsleistungen sowie die Erbringung der für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Bauleistungen.
Auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird ein zuverlässiges, fachlich geeignetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Bauunternehmen für die Umsetzung der Maßnahme gesucht.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges Anliegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Projekts.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Schritt 1 des Teilnahmewettbewerbs:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Schritt 2 des Teilnahmewettbewerbs:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schritt 3 des Teilnahmewettbewerbs:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Referenz "Bauleistung":
Vorlage eines Referenzobjektes über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Hochbaus mit Herstellkosten von mindestens EUR 5.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
- Referenz "Planung":
Vorlage eines Referenzobjekts über Planungsleistungen der Objektplanung oder der TGA-Fachplanung eines Hallenbades (Neubau oder Sanierung) in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 3.500.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Die Vorlage von jeweils mehr als einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden in dem Fall, dass sich mehr als drei bis maximal fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz "Bauleistung"
Kriterium "Referenzart"
Hallenbad - 5 Punkte
- in Modulbauweise zusätzliche 5 Punkte
Kriterium "Herstellkosten"
EUR 5 Mio. bis EUR 7 Mio. - 1 Punkt
EUR > 7 Mio. bis EUR 10 Mio. - 2 Punkte
> EUR 10 Mio. - 3 Punkte
b) Bewertung der Referenz "Planung"
Kriterium "Referenzart"
Hallenbad - 5 Punkte
- in Modulbauweise zusätzliche 5 Punkte
- mit einer Hallenkonstruktion in Holzbauweise zusätzliche 3 Punkte
- mit einer Wasserfläche von 25-Meter Bahnen zusätzliche 3 Punkte
- öffentliches Bad mit Publikumsverkehr zusätzliche 2 Punkte
- mit Hubboden zusätzlich 1 Punkt
Kriterium "Herstellkosten"
EUR 3,5 Mio. bis EUR 5 Mio. - 1 Punkt
EUR > 5 Mio. bis EUR 7 Mio. - 2 Punkte
> EUR 7 Mio. - 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Angebotswertung - überarbeitete / verbindliche Angebote
Die Bewertung der ggf. weiteren überarbeiteten sowie verbindlichen Angebote erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmatrix:
Baukonstruktion und Materialität - 30 Punkte
Qualität der Hauptkonstruktion (Modularität, Haltbarkeit, bauphysikalische Eigenschaften) - 15 Punkte
Energetisches Konzept (Modularität, Autarkes System, Nachhaltigkeit) - 10 Punkte
Materialkonzept - 5 Punkte
Funktionalität und Flächeneffizienz - 25 Punkte
Funktionale Zusammenhänge und Erfüllung Raumprogramm - 10 Punkte
Verhältnis Nutzfläche zu BGF - 10 Punkte
Flächeneffizienz der Grundfläche - 5 Punkte
Gesamtterminplan mit Konzept zur Einhaltung einer möglichst kurzen Bauzeit - 10 Punkte
Baukosten - 35 Punkte
Gesamtpauschalfestpreis in EUR brutto - 30 Punkte
Betriebskosten - 5 Punkte
Summe 100 Punkte
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Der Auftraggeber behält sich zudem eine geringfügige Modifizierung dieser Kriterien vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
3. Eigenerklärung "Russland Sanktionen"
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Die Vorlage von jeweils mehr als einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
Für jede Referenz sind unter Verwendung der nachfolgenden Formblätter (als Anlagen B und C) folgende Angaben einzureichen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber
- Beschreibung inkl. Gebäudeart und Bauweise
- Leistungsumfang,
- Angaben über erbrachte Leistungen (Aufteilung siehe jeweiligen Referenzbereich)
- Herstellkosten in EUR brutto,
- Zeitraum der Bau- bzw. Planungsleistungen,
- Zeitpunkt Inbetriebnahme / Abnahme
Sofern vorhanden:
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
- ggf. Referenzschreiben des Bauherrn/Auftraggebers
a) Referenz "Bauleistung":
Vorlage eines Referenzobjektes über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Hochbaus mit Herstellkosten von mindestens EUR 5.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
b) Referenz "Planung":
Vorlage eines Referenzobjekts über Planungsleistungen der Objektplanung oder der TGA-Fachplanung eines Hallenbades (Neubau oder Sanierung) in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 3.500.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6V00
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de