Fraunhofer-Institut IWM Mikro Tribologie Centrum μTC 76131 Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rintheimer Querallee 2b. Gebäude 70.27
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://mikrotribologiecentrum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IWM Mikro Tribologie Centrum μTC 76131 Karlsruhe
Das Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik IWM ist ein eigenständiges Institut der Fraunhofer-Gesellschaft. Es beschäftigt an den Standorten Freiburg und Karlsruhe Mikro Tribologie Centrum μTC (20 MA), Baden-Württemberg, rund 300 Mitarbeitende.
Das Fraunhofer-Institut IWM erarbeitet Lösungen, um die Eigenschaften von Werkstoffen und Bauteilen für auftretende Belastungen optimal einzustellen und deren Leistungsfähigkeit vollständig auszuschöp-fen. Dazu wird das Verhalten von Werkstoffen unter technologie- oder einsatzbedingten mechanischen, thermischen, chemischen und elektrischen Belastungen analysiert und erforscht. Mechanismen, die auf atomarer, mikrostruktureller oder makroskopischer Ebene in Werkstoffen ablaufen, werden aufgeklärt, bewertet und simuliert.
Die Auftraggeber und Forschungspartner des Fraunhofer IWM Mikro Tribologie Centrum μTC profitie-ren von gesteigerter Zuverlässigkeit, Sicherheit, Lebensdauer und Funktionalität ihrer Bauteile und Sys-teme, verbesserter Qualität und Ausbeute in der Fertigung sowie erhöhter Material- und Energieeffizi-enz und erhalten so wirtschaftlichere Prozesse und Kostensenkungen.
Weitere Informationen finden sie unter: https://www.iwm.fraunhofer.de/de/ueber-uns.html
Unterhalts- und Laborreinigung
76131 Karlsruhe. Rintheimer Querallee 2b. Gebäude 70.27
Das Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik IWM ist ein eigenständiges Institut der Fraunhofer-Gesellschaft. Es beschäftigt an den Standorten Freiburg und Karlsruhe Mikro Tribologie Centrum μTC (20 MA), Baden-Württemberg, rund 300 Mitarbeitende.
Das Fraunhofer-Institut IWM erarbeitet Lösungen, um die Eigenschaften von Werkstoffen und Bauteilen für auftretende Belastungen optimal einzustellen und deren Leistungsfähigkeit vollständig auszuschöpfen. Dazu wird das Verhalten von Werkstoffen unter technologie- oder einsatzbedingten mechanischen, thermischen, chemischen und elektrischen Belastungen analysiert und erforscht. Mechanismen, die auf atomarer, mikrostruktureller oder makroskopischer Ebene in Werkstoffen ablaufen, werden aufgeklärt, bewertet und simuliert.
Die Auftraggeber und Forschungspartner des Fraunhofer IWM Mikro Tribologie Centrum μTC profitie-ren von gesteigerter Zuverlässigkeit, Sicherheit, Lebensdauer und Funktionalität ihrer Bauteile und Sys-teme, verbesserter Qualität und Ausbeute in der Fertigung sowie erhöhter Material- und Energieeffizienz und erhalten so wirtschaftlichere Prozesse und Kostensenkungen.
Weitere Informationen finden sie unter: https://www.iwm.fraunhofer.de/de/ueber-uns.html
4x 12 Monate
Fensterreinigung
76131 Karlsruhe. Rintheimer Querallee 2b. Gebäude 70.27
Fensterreinigung des Gebäudes aus Los 1
4x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage A1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str.76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).