Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Küche Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosental 21
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Küche
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Küche
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Die Stadt Detmold plant auf einem Grundstück im ehemaligen Britenviertel, gelegen an der Siegfriedstraße zwischen den Einmündungen der Adenauerstraße und der Eckenerstraße den Neubau einer Kindertagesstätte für 4,5 Gruppen und in den zwei Obergeschossen insgesamt 14 Wohnungen (Bauteil 1) sowie ein Nachbarschaftszentrum mit 5 Wohnungen in den zwei
Obergeschossen (Bauteil 2). Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Küche in der KiTa. Diese ist ca. 50m2 groß und wird im Vollbetrieb genutzt. In der Küche wird im Cook and Chill Verfahren gearbeitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Maiworm Großküchentechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Weststraße 3
Ort: Olsberg-Bigge
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59939
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://maiworm-olsberg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CY1BALQYBS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.