Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2-231.2-HES.100.22.21B15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vangerowstraße 20
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim
Die Maßnahme "Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim" umfasst alle Leistungen, die notwendig werden, um den Baugrund landseitig der rechten Schleusenkammer Hessigheim mittels Injektionen so zu verbessern, dass ein Befahren der Schleusenplanie mit schwerem Gerät wieder möglich ist. Neben Bauleistungen sind auch teilweise Planungsleistungen erforderlich.
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Zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens siehe beigefügtes Rahmendokument.
Schleuse Hessigheim, Brückenstraße 2, 74394 Hessigheim
Landseitig der rechten Kammer der Schleuse Hessigheim wurden im Rahmen von Baugrunderkundungen Hohlräume im Untergrund vorgefunden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Hohlräume in Form von Dolinen an die Oberfläche durchsetzen. Es besteht somit die Gefahr, dass Geräte und Menschen unvorhergesehen zu Schaden kommen können. Die Planie wurde somit von Seiten des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Neckar (vormals Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart) im Dezember 2016 für die Befahrung gesperrt.
Der Baugrund soll mittels Verdichtungsinjektionen/Hohlraumverfüllung so verbessert werden, dass die Planie für schwere Baugeräte wieder befahrbar ist. Der zu sanierende Bereich beträgt ca. 1900 m².
Die Hohlräume befinden sich in einem Tiefenbereich von rund 150 m ü. NHN bis 165 m ü. NHN. Die Geländeoberkante liegt bei ca. 183 m ü. NHN.
Als vorbereitende Arbeiten ist vom AN eine Rampe als Zufahrt auf das Schleusengelände zu errichten, da aufgrund der Sperrung derzeit keine Zugänglichkeit gegeben ist. Hierzu sind Rodungsarbeiten im Bereich der Böschung notwendig. Im Verlauf der Verhandlungen wird zusammen mit den Bietern festgelegt, welche Flächen gerodet werden müssen. Die Rodungsarbeiten müssen spätestens bis zum 28.02.2023 erfolgen und werden daher aus terminlichen Gründen gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Vom AN müssen im Vorfeld der Injektionen die Anker der Kammerspundwand sowie Leitungen erkundet und Einrichtungen der Schleuse ggf. abgebaut werden. Außerdem sind im Rahmen der Maßnahme mindestens fünf neue Grundwassermessstellen durch den AN zu errichten.
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Die Sanierung soll in zwei Schritten erfolgen.
- Schritt 1: Primärinjektionen
Die Primärinjektionen werden in einem zwischen AN und AG festzulegenden Raster in einem Abstand von ca. 2 m niedergebracht. Anpassungen im Rahmen des Baubetriebs sind, falls erforderlich, möglich. Die Injektionen sind als Verdichtungsinjektionen/Hohlraumverfüllung nach DIN EN 12715 auszuführen. Das Material für die Injektionen wurde im Vorfeld festgelegt. Eine Änderung der Rezeptur ist in engen Grenzen möglich.
- Schritt 2: Sekundärinjektionen
Für die Sekundärinjektionen ist vorgesehen, erst die Bohrung zu erstellen und in einem weiteren Schritt in das mittels Packern abgedichtete Bohrloch das Verdichtungsmaterial einzubringen. Verwendet werden soll das vorgegebenen Material ohne Sandzuschlag.
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Im Verlauf der Baugrundverbesserung müssen durch den AN insbesondere Vermessungsarbeiten, Kontrollbohrungen und geophysikalische Messungen begleitet und oder durchgeführt werden.
Aufgrund der Komplexität des Baugrunds wird das konkrete Vorgehen und das darauf abzustimmende Leistungsverzeichnis in einem Verhandlungsverfahren mit der Baufirma festgelegt. Konkrete Mengen und im Zusammenhang damit auch die Ausführungsfristen können im Vorfeld nicht vollumfänglich angegeben werden.
Insbesondere umfassen die Arbeiten folgende Leistungen:
- Konzepterstellung bis hin zur Ausführungsplanung (u.a. Lärmschutz, Ankerprüfung, Laborprogramm Material, Sekundärinjektionen, Angaben zur Vermessung, Bauablauf, Baustelleneinrichtung)
- Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung, ggf. Anmietung von Flächen Dritter
- Stellen eines Baubüros für den AG
- Schaffung einer Zuwegung zum Baustellenbereich
- Sicherung der Baustelle
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei notwendigen Sperrungen
- Einrichtung der Sperreinrichtung
- Beschilderung und Kontrolle der Umleitung
- Baufeldfreimachung im notwendigen Umfang (z.B. Abbau des Einfahrtstores, Auf-nahme Oberflächenbefestigung), ggf. vorbereitende Erdbaumaßnahmen
- Erkundung der Spundwand- und Polleranker
- Erhebung der Leitungstrassen und Erkundungsschürfe
- Lager- und ggf. Laborräume vorhalten
- Vermessungsarbeiten
- Versuche Verdichtungsmaterial (Optimierung der Rezeptur)
- Bohrarbeiten für Injektionen
- Bohrarbeiten für Kontrollen, Messstellen (GWM und Geophysik)
- Ausbau Grundwassermessstellen
- Ausbau Messstellen für geophysikalische Messungen
- Verdichtungs-/Verfüllinjektionen (primär und sekundär)
- Zwischenlagerung und Entsorgung Bohrgut inkl. notwendiger Deklarationen
- Kernprobenentnahme bei Kontrollbohrungen
- Hydraulische Bohrlochversuche
- Geophysikalische Untersuchungen (Crosshole-Messungen, Tomographie)
- Dokumentation
- Transport Kernkisten
- Wiederherstellung Baufeld
- Bestandsdokumentation
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der vorläufigen Maßnahmenbeschreibung (Anlage 11).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baugrundverbesserung Schleuse Hessigheim
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform des Bundes "eVergabe" (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de notwendig;
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
3. Auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
4. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). Die Unternehmen, auf die sich der Bewerber beruft, sind im Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formblatt 392-B) zu benennen. Daneben muss der Bewerber durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtungserklärung fügt der Bewerber in Form des ausgefüllten Formblatts 393-B bei.
5. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur bis zur Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich. Bewerbergemeinschaften fügen in diesem Fall das Formblatt 134-B ihrem Teilnahmeantrag bei. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, allen im Teilnahmeantrag ausgewählten Bewerbern, die am weiteren Verfahren teilnehmen und ein wertbares letztverbindliches Angebot abgeben, eine pauschale und einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto zu zahlen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
7. Die Urkalkulation (Preisermittlung) ist in Form einer verschlüsselten PDF-Datei mit dem endgültigen Angebot zu übermitteln.
8. Es wird gebeten, das Leistungsverzeichnis auch als GAEB-Datei mit dem endgültigen Angebot einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Vangerowstraße 20
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.bund.de