Merheim Haus 20 - Sanierung A-Seite Referenznummer der Bekanntmachung: AP-0037-23-00008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Iven, Cornelia
E-Mail:
Telefon: +49 22189072522
Fax: +49 22189072885
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Merheim Haus 20 - Sanierung A-Seite
Merheim Haus 20 Sanierung A-Seite - Stationen 9A-4A
Generalplanerleistungen
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung des Auftrags „Generalplanungsleistungen Sanierung A-Seite Haus 20“, um im Wege einer einheitlichen Planung dem Patientenwohl zu dienen und die aktuellen Hygiene- sowie Klinikstandards bestmöglich zu gewährleisten.
Die AG beabsichtigt auf der Grundlage der beiliegenden Zeichnungen - dem Entwurf der sanierten Station 3B und den Plänen aus dem Bestand der Stationen 9A bis 4A – einen Entwurf für die komplette A-Seite zu erhalten. Ebenso soll gemäß dem Standard auf der B-Seite die 9B bis zum Entwurf geplant werden. Mit der Entwurfszeichnung und der Kostenberechnung soll eine Funktionalausschreibung erstellt werden, die als Grundlage für einen GU – Wettbewerb alle erforderlichen Qualitäten aufweist. Die Unterlagen sind vollständig digital zur Verfügung zu stellen, damit diese im Anschluss durch die Kliniken auf das Vergabeportal gestellt werden können. Parallel zu dieser GU Ausschreibung soll dann durch den Generalplaner der Bauantrag (LP4) gestellt werden.
Der Auftrag „Generalplanungsleistungen Sanierung A-Seite Haus 20“ beinhaltet die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesenen Grund- und/oder besonderen Leistungen hinsichtlich folgender Leistungsbilder, Leistungsphasen und Anlagengruppen:
• Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Technische Substanzerkundung, Prüfen der Umwelterheblichkeit und Prüfen der Umweltverträglichkeit.
- Leistungsphase 2: 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM), Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke und Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
- Leistungsphase 3: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung sowie Funktionale Leistungsbeschreibung
• Tragwerksplanung, § 51 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
• Technische Ausrüstung, § 55 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile, Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand, Durchführen von Verbrauchsmessungen
- Leistungsphase 2 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
- Leistungsphase 3 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-5 und 6-8 HOAI: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix, Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches, Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
- Leistungsphase 4 – Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI
• Bauphysik, in Anlehnung an Anlage 1 Ziffer 1.2 HOAI: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten, Schadensanalyse bestehender Gebäude, Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen
- Leistungsphase 2: Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs
• Brandschutz, in Anlehnung an die AHO Heft 17: Leistungsphasen 1-4,
o Besondere Leistungen:
- Leistungsphase 1: Bestandserfassung vor Ort, Auswerten von übergebenen Bauakten
- Leistungsphase 2: Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen, Ermittlung von Brandlasten vor Ort, Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
- Leistungsphase 3: Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
- Leistungsphase 4: Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht, Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs
Honorar für Leistungsänderungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4),
5. Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen – Formular 10)
6. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 12),
7. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14),
8. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 15).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6).
Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume und der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung, sowie die Erbringung der Bauleistungen im laufenden Krankenhausbetrieb mit Baukosten (KG 200-700) von mindestens EUR 4 Mio. brutto.
Die benannte Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9).
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume und der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung, sowie die Erbringung der Bauleistungen im laufenden Krankenhausbetrieb mit Baukosten (KG 200-700) von mindestens EUR 4 Mio. brutto.
Die benannte Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der namentlich benannte Projektleiter und der namentlich benannte stellv. Projektleiter müssen den Nachweis als Diplom-Ingenieur oder den Masterabschluss im Ingenieurwesen erbringen. Der namentlich benannte Projektleiter muss ferner den Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 67 Abs. 3 BauO NRW erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Fakultativ, d.h. je nach Wunsch des Interessenten, kann eine durch die AG begleitete Vor-Ort-Besichtigung von Haus 20 durchgeführt werden. Die Bieter können die Bestätigung über die freiwillig durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung von Haus 20 dem Angebot beifügen. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden im Zeitraum vom 18.09.2023 bis einschließlich 22.09.2023 durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren.
3. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
a) Mit der Erbringung der Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung der AG zur Leistungserbringung in Textform zu beginnen. Die Leistungen sind sodann innerhalb des Ausführungszeitraums von 200 Werktagen abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen.
b) Der namentlich zu benennende Projektleiter und der Der namentlich zu benennende stellv. Projektleiter müssen den Nachweis als Diplom-Ingenieur oder den Masterabschluss im Ingenieurwesen erbringen.
c) Der namentlich zu benennende Projektleiter muss eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung in der Funktion als Generalplaner nachweisen, die durch einen Lebenslauf (nicht mehr als 1 DIN A4 Seite, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12) zu belegen ist (kritische Aufgabe gemäß § 47 Abs. 5 VgV)
d) Für den namentlich zu benennenden Projektleiter muss mindestens eine abgeschlossene persönliche Referenz (Mindestanforderung – Formular 17 Erfahrung des Projektleiters und des stellv. Projektleiters) vorgelegt werden, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen muss: Erbringung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI Gebäude und Innenräume und der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung in der Funktion als Generalplaner sowie die Erbringung der Bauleistungen im laufenden Krankenhausbetrieb mit Baukosten (KG 200-700) von mind. EUR 4 Mio. brutto wobei die Leistungsphasen 1-4 der benannten Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sind. Zudem darf der Abschluss der Leistungsphasen 1-4 bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
e) Der namentlich zu benennende stellv. Projektleiter muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Funktion als Generalplaner nachweisen, die durch einen Lebenslauf (nicht mehr als 1 DIN A4 Seite, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12) zu belegen ist (kritische Aufgabe gemäß § 47 Abs. 5 VgV)
f) Für den namentlich zu benennenden stellv. Projektleiter muss mindestens eine abgeschlossene persönliche Referenz (Mindestanforderung – Formular 17 Erfahrung des Projektleiters und des stellv. Projektleiters) vorgelegt werden, die folgende Kriterien kumulativ erfüllen muss: Erbringung der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI Gebäude und Innenräume und der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI Technische Ausrüstung in der Funktion als Generalplaner sowie die Erbringung der Bauleistungen im laufenden Krankenhausbetrieb mit Baukosten (KG 200-700) von mind. EUR 4 Mio. brutto wobei die Leistungsphasen 1-4 der benannten Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sind. Zudem darf der Abschluss der Leistungsphasen 1-4 bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
g) Der namentlich zu benennende Projektleiter muss ferner den Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 67 Abs. 3 BauO NRW erbringen.
4. In Anbetracht der langen Laufzeit vergleichbarer Projekte wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV zur Herstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 10 Jahre angehoben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.