2023-0619 Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der LKW Fahrerlaubnis der Klasse C/CE und von div. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0619

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2032832832
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY147GSXRX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY147GSXRX
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kommunale Daseinsvorsorge

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023-0619 Durchführung von Fahrschultätigkeiten zum Erwerb der LKW Fahrerlaubnis der Klasse C/CE und von div. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0619
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Weiterbildung von Mitarbeiter:innen zu Kraftfahrer:innen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung. Zusätzlich soll die Weiterbildung unserer EU-Berufskraftfahrer:innen ebenfalls durch das selbe Unternehmen durchgeführt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Im Stadtgebiet Duisburg Zentraler Betriebshof: Zur Kupferhütte 10 47053 Duisbburg

Die Erfüllung sämtlicher Fahrschulleistungen gemäß diesem Vertrag muss zwingend im Duisburger Stadtgebiet stattfinden. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Sitz des Auftragnehmers ebenfalls in Duisburg angesiedelt ist. Sofern erforderlich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Erbringung der Leistungen gemäß den festgelegten Anforderungen im Duisburger Stadtgebiet sicherzustellen. Diese geografische Beschränkung beruht darauf, dass es für unsere Mitarbeiter aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen unzumutbar ist, Schulungsmaßnahmen in benachbarten Städten wahrzunehmen. Die Beachtung dieser Vorgabe ist für den erfolgreichen Vertragsabschluss und die Umsetzung der Fahrschulleistungen von entscheidender Bedeutung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR haben vor, die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen zu KraftfahrerInnen im Rahmen einer Zwei-Jahresbeauftragung während des Leistungszeitraums vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen. Zusätzlich soll die Weiterbildung ihrer EU-BerufskraftfahrerInnen ebenfalls von demselben Unternehmen durchgeführt werden.

Das gesamte oben genannte Leistungspaket soll im Rahmen eines offenen Verfahrens an ein externes Unternehmen vergeben werden.

Diese LKW-Fahrerlaubnis besteht aus zwei Führerscheinklassen, der Klasse C und CE. Der Erwerb der Klasse C und CE soll in einem gemeinsamen Ausbildungsgang durchlaufen werden und ist der Schwerpunkt dieser Leistung.

Die Durchführung der Leistung beinhaltet sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil, einschließlich der Anmeldung und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung, durch ein externes Unternehmen (Fahrschule). Ein wöchentlicher Bericht/Report über den Lernfortschritt der Fahrschüler soll dem Fachbereich WBD-P22 Aus-/Weiterbildung/Personalentwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Die Prüfungs- und Übungsfahrten für die Grundausbildung sollen im Einzugsgebiet des Auftraggebers stattfinden. Der theoretische Unterricht soll in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers (AN) im Duisburger Stadtgebiet durchgeführt werden. Etwaige zusätzliche Kosten müssen in den Einheitspreisen berücksichtigt werden.

Die beschleunigte Grundqualifikation soll den Kraftfahrern zusätzlich ermöglicht werden. Die FahrerInnen absolvieren mindestens 10 Fahrstunden im Rahmen der beschleunigten Grundausbildung.

Der theoretische Teil erfolgt im Rahmen eines einmaligen Lehrgangs extern in den Ausbildungsräumen des AN. Die Schulungsräume sollten mindestens 20 Teilnehmerplätze bieten.

Das Weiterbildungsangebot setzt sich aus drei unterschiedlichen Maßnahmen zusammen. Zum einen umfasst das Angebot die Möglichkeit zur Teilnahme an folgenden Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Modulen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

- Eco-Training - Theorie (Kenntnisbereich I)

- Sozialvorschriften für den Güterverkehr (Kenntnisbereich II)

- Gefahrenwahrnehmung Theorie (Kenntnisbereich I+III)

- Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi (Kenntnisbereich III)

- Ladungssicherung (Kenntnisbereich I)

Die Schulungen sollen hauptsächlich in den Schulungsräumen des AN stattfinden. Pro Modul sind etwa 10 Schulungen zu erwarten. Fahrzeuge und Geräte werden durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt, der AN stellt Ladungssicherungsmittel, Leitkegel usw. zur Verfügung.

Im Rahmen von zwei- oder dreitägigen Veranstaltungen sollen folgende Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Befähigung zum Führen folgender Fahrzeuge angeboten werden:

- Flurförderfahrzeug (2 Tage)

- Ladekran (3 Tage)

- Erdbaumaschinen (2 Tage)

Um den Vorschriften der DGUV nachzukommen, sollen ebenfalls Sicherheitsunterweisungen (je 2 Stunden) für etwa 1300 Mitarbeitende pro Jahr ermöglicht werden. Die Unterweisungen sollen folgende Themen abdecken:

- Digi-Tacho (Unterweisung gemäß Artikel 33 VO165/2014)

- Ladungssicherung

- LKW-Ladekran

- Erdbaumaschinen

- Flurförderfahrzeuge

- Rückwärtsfahren

- Winterdienst

Die Terminierung von Theorie und Praxis soll durch den AN durchgeführt werden. Etwaige zusätzliche Kosten müssen in den Einheitspreisen einkalkuliert werden.

Die Ansprechpartner des AN müssen von Montags bis Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr erreichbar sein, um Kontakt aufzunehmen und Teilnahmebescheinigungen gemäß KBA als Leistungsnachweis für die Teilnehmenden zur Verfügung zu stellen. Die Übermittlung der Teilnahmebescheinigungen an das KBA soll in digitaler Form erfolgen.

Die vollständigen Mindestanforderungen sind im Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibungsunterlagen enthalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften

- siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

3. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der

EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

- siehe Anlage 3, Formblatt F12

4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung

- siehe Anlage 4 -

6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur

Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

- siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen

- siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

- siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)

5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss

- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)

6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen.

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 5 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 3 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur

Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste)

- siehe Anlage 3, Formblatt F1

2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.

Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.

Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F11 - F12 sowie die Anlage 3 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F11 - F12 sowie der Anlage 5 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.

Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Ende Kalenderjahr 2024

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY147GSXRX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Form der Angebote

Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.

Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.

Kommunikation und Rückfragen

Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.

Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.

Rechtsbehelf

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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