Btf. Benrath, Rahmenvereinbarung Generalplanung Busport
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/582-1439
Fax: +49 211/582-1761
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Btf. Benrath, Rahmenvereinbarung Generalplanung Busport
Die Rheinbahn AG plant auf ihrem Betriebshof an der Hildener Straße 72 in 40597 Düsseldorf den Neubau einer Abstellhalle mit Ladeinfrastruktur für ca. 100 Busse. Dieser ist auf der Fläche der heutigen Freiaufstellung geplant. Neben dem Busport und der Ladetechnik sind die Herrichtung der Abstellfläche mit neuem Entwässerungskonzept, der Aufbau der Brandabschnitte, die Herrichtung der Ringstation weitere Bestandteile der Generalplanung. Die zu überplanende Grundfläche beträgt ca. 7.000 m². Wesentliche Gegenstände der Planungsleistung sind die Objekt-, Freianlagen-, Tragwerks- und TGA-Planung sowie das Entwässerungskonzept.
Rheinbahn AG
Betriebshof Düsseldorf Benrath
Hildener Straße 72
40597 Düsseldorf
Die Rheinbahn AG ist der Betreiber des ÖPNV in der Landeshauptstadt Düsseldorf und der umliegenden Region. Aktuell besteht die Busflotte aus ca. 500 eigenen Fahrzeugen, die in fünf Betriebshöfen instandgehalten und abgestellt werden. Im Zuge der Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge plant die Rheinbahn am Betriebshofstandort Düsseldorf Benrath an der Hildener Straße 72 den Neubau einer Abstellhalle mit Ladeinfrastruktur für ca. 100 Busse. Dazu gehört der Busport, die Herrichtung der Abstellfläche mit neuem Entwässerungskonzept, der Aufbau der Brandabschnitte, die Herrichtung der Ringstation mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Die zu überplanende Grundfläche beträgt ca. 7.000 m².
- Busabstellung für ca. 100 Solo- und Gelenkbusse.
- Es sollen Brandabschnitte mit ca. 20 Fahrzeugen gebildet werden.
- Buswaschanlage mit Arbeitsgrube inkl. Heizung-Lüftung, Tore und Wasseraufbereitungsanlage (inkl. Regenwassernutzung).
- Aus brandschutztechnischen Gründen soll die Buswaschhalle in dem neuen Busport platziert werden.
- Der Busport erhält eine komplette Ladeinfrastruktur mit Ladehauben für batterieelektrische Busse mit Pantografen. Die komplette Ladeinfrastruktur für ca. 100 Busse (10 KV Schalt-Anschlussfeld, Trafo, Ladegleichrichter) inkl. Leitungswegen und Anschlussbedingungen ist mit einzuplanen.
- Die Ladeleistung beträgt mind. 75 kW, bei Schnellladern mind. 150 kW.
- Abstimmungen mit der Planung und Berücksichtigung der Schnittstellen ist erforderlich.
- Die Planung beinhaltet ein Beleuchtungskonzept und die erforderlichen nachrichtentechnischen Gewerke (Video, Kommunikation, Brandmeldetechnik, Funk-Ortungs- und, Datennetzwerke, etc.).
- Auf gesamte Dachfläche ist als Gründach mit Photovoltaik-Anlage und Energiespeicher zu planen.
- Das Entwässerungskonzept für den kompletten Betriebshof inkl. der neu überbauten Grundflächen mit Anschluss an die Bestandsanlagen ist zu planen.
- Der Busport ist in einem Raster zu erstellen, das die Abstellung von Solo- und Gelenkbussen optimiert.
- Die Errichtung des Busports und der Bus-Waschhalle erfolgt bei laufendem Betrieb.
- Zur Aufrechterhaltung der Nutzung eines Teils der Abstellfläche soll die Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufgeteilt werden. Dies ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Gegenstand des Verfahrens sind die zugehörigen Generalplanungsleistungen in der
- Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9,
- Freianlagenplanung gem. §§ 39 ff. HOAI, LPH 1-9,
- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6,
- Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9,
- Bauphysik gem. Anlage § 3 HOAI, Anlage 1.2 sowie
- Geotechnik gem. § 3 HOAI, Anlage 1.3.
1.) Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG (siehe 2 Angebotsschreiben Generalplanung).
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§123,124 GWB. Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern.
c) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014
d) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist (in nicht beglaubigter Kopie)
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre. Es wird ein Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von 2,0 Mio. EUR (netto) / Geschäftsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung M). (Unternehmensbezogene Bieterangaben)
(2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2.500.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. (Unternehmensbezogene Bieterangaben)
zu III.1.2) Nr. (1) wird bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens in Höhe von 2.000.000 Euro/Jahr als Mindestanforderung zwingend gefordert.
(1) Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Unternehmensbezogene Bieterangaben)
(2) Nachweis von Referenzprojekten.
zu II.1.3) Nr. (2) Folgende Mindestkriterien müssen erfüllt sein um die fachliche Eignung nachzuweisen:
• Es sind in Summe mindestens 3 Planungsprojekte (Neubau von überdachten Nutzfahrzeugabstellanlagen) als Referenzen nachzuweisen
• Die Leistungsphasen 1 bis 8 (bzw. Fachplanung § 51 LPH 1-6) nach HOAI müssen mindestens über alle eingereichten Referenzen für die Teilleistungen der Objektplanung (§ 34 und § 39 und § 43 1) und der, Fachplanung (§ 51 und § 55) kumuliert je einmal erbracht worden sein.
• Als zulässiger Referenzzeitraum gilt der Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.08.2023.
• Mindestens eines der 3 Projekte berücksichtigt die Planung einer Nutzfahrzeugabstellanlage für mindestens 30 Nutzfahrzeuge.
• Mindestens 1 der 3 Referenzprojekte beinhaltet weiterhin die Planung einer Nutz-fahrzeug-Waschhalle (in der Kombination überdachte Nutzfahrzeugabstellhalle plus Nutzfahrzeug-Waschhalle). Sollte ein derartiges Kombiprojekt (überdachte Nutzfahr-zeugabstellhalle plus Nutzfahrzeug-Waschhalle) nicht realisiert worden sein, so kann neben den erforderlichen 3 Planungsreferenzen für überdachte Nutzfahrzeugabstellhallen 1 weitere zusätzliche Referenz für eine Nutzfahrzeug-Waschhalle eingereicht werden. Hierbei kann es sich um ein autarkes Projekt, unabhängig von einer über-dachten Nutzfahrzeugabstellhalle, handeln. Hierbei muss die Leistungserbringung von mind. 6 von 9 Leistungsphasen erfolgt sein.
• Mindestens zwei der 3 Referenzprojekte müssen eine formelle Bau-Abnahme (Gesamtabnahme) erfahren haben.
• Von den 3 Referenzprojekten muss mindestens 1 Projekt zusätzlich die Planung der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse von LPH 1 bis 7 beinhalten wovon die LPH 7 abgeschlossen sein sowie die Vergabe an die Bauausführende Firma erfolgt sein muss.
Der Bieter hat für die v.g. Referenzprojekte die jeweilige Projekt- und
Organisationsstruktur vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Aus diesem Grund ist zu jeder Referenz ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E37968948 unter Verwendung der ID E37968948 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
(2) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Offenen Verfahrens ist der Unterlage "Allgemeine Verfahrensbedingungen" zu entnehmen.
(3) Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Generalplaner gefunden werden, der innerhalb einer Rahmenvereinbarung die erforderlichen Planungsleistungen erbringen kann. Dabei werden die Leistungsphasen 1-3 der HOAI verbindlich abgerufen. Die Leistungsphasen 4-9 der HOAI werden demgegenüber nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung in Form von schriftlichen Einzelabrufen binnen 72 Monaten nach Abschluss des Vertrages durch die Rheinbahn AG rechtswirksam abgerufen. Einen Anspruch auf den Abruf der Lph. 4-9 hat der Bieter nicht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889