Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2023-3

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Castrop-Rauxel
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDGDL8J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDGDL8J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" 2024-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2023-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist die fortwährende Umsetzung der Energetischen Quartierskonzepte sowie die Unterstützung von (privaten) Sanierungsvorhaben in den Quartieren des Fördergebietes.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 310 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71315210 Beratung in der Haustechnik
71313000 Umwelttechnische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung:

Stadtteile Habinghorst, Ickern 44581 Castrop-Rauxel .

Fördergebiet Links und Rechts der Emscher, Habinghorst, Ickern, Teile Henrichenburgs

(siehe Karte, z. B. Leistungsbeschreibung Anlage 1)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hauptaufgabe des Sanierungsmanagements ist die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus den Integrierten Energetischen Quartierskonzepten.

Das für die erste Förderperiode (2021 - 2023) beauftragte Unternehmen hat mit dem Start der eigens entwickelten Kampagne "CASKlimahelden" im Jahr 2021 die Tätigkeit als Sanierungsmanagement im Projektgebiet aufgenommen. Die Laufzeit dieses Sanierungsmanagements endet am 31.12.2023. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Verwaltung am 15. Juni 2023 per einstimmigem Beschluss mit der Verlängerung des Sanierungsmanagements beauftragt.

Für die Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Projektgebiet Castrop-Rauxel | "Links und Rechts der Emscher" hat die Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag auf Förderung eines Sanierungsmanagements an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Der Förderbescheid wird für November 2023 erwartet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise und Umsetzungskonzept / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des einzusetzenden Personals / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Referenz des Unternehmens / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 35%
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 310 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der nahtlosen Weiterführung der Angebote des Sanierungsmanagements ab 01.01.2024 wird höchste Priorität beigemessen und ist durch breiten Konsens innerhalb der Stadtverwaltung, in den politischen Gremien sowie in der Stadtgesellschaft getragen. Die Auftragserteilung ist daher im Oktober, spätestens Mitte November 2023, beabsichtigt.

Eine Fördermittelzusage liegt zum Ausschreibungszeitpunkt jedoch nicht vor. Der Verlängerungsantrag an die KfW wurde vor Start des Vergabeverfahrens Ende August eingereicht und wird in Absprache mit dem Fördergeber schnellstmöglich beurteilt, sodass ein positiver Bescheid für Oktober/November 2023 zu erwarten ist.

Die Ausführung der Leistung steht unter dem vorgenannten Finanzierungsvorbehalt. Es werden keine Kosten erstattet, sofern der Fördermittelantrag durch den Fördermittelgeber abgelehnt würde. Dies schließt die Kosten der Angebotserstellung und Aufwendungen nach der Zuschlagsentscheidung ein. Mit Abgabe eins Angebots erklärt sich der Bieter mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden.

Die Stadt Castrop-Rauxel sichert zu, dass Mitteilungen und Entscheidungen des Fördermittelgebers vor der Zuschlagsentscheidung umgehend nach Erhalt allen Bietern zur Verfügung gestellt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister

b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Nachweisführung:

a) Eigenerklärung zur Eignung

b) Eigenerklärung zur Eignung

c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Nachweisführung:

a) Eigenerklärung zur Eignung

b) Eigenerklärung zur Eignung

und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

b) Angaben zu Arbeitskräften

Nachweisführung:

a) Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis über ein abgeschlossenes oder laufendes Sanierungsmanagement unter in einem Gesamtfördergebiet mit einer Bevölkerung von min. 15.000 im Förderprogramm Nr. 432 der KfW in den letzten fünf Jahren

b) Eigenerklärung zur Eignung, vollständig ausgefüllte Anlage 8 der Leistungsbeschreibung "Eignungs-u. Bewertungskriterien zzgl. Beiblätter" -wertungsrelevant, wird nicht nachgefordert- und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Nachweisführung:

ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise über mindestens drei Referenzen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Zusicherung des Anbieters: Mindestanforderung an Präsenz im Stadtgebiet bzw. im Projektgebiet laut Aufgabenbeschreibung (durchschnittlich 35 Stunden pro Woche).

b) Zusicherung des Anbieters: Einhaltung der Förderkriterien der KfW und programmgemäße Verwendung der Fördermittel laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, dazu gehören:

b.a) Unternehmensdarstellung (eine DIN A4-Seite), Firmenbezeichnung und -sitz, Name der Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung der Tätigkeitsbereiche und des Leistungsspektrums (hier auch: Kenntnisse in der Energetischen Stadtsanierung bzw. in der Energieberatung)

b.b) Vorlegen eines Umsetzungskonzeptes (acht DIN A4 Seiten)

b.c) Fristgerechte Erstellung des Verwendungsnachweises lauf KfW-Anforderungen.

c) Zusicherung des Anbieters: Im Auftragsfall einzusetzendes Personal entspricht den Anforderungen an Sanierungsmanager laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, demnach müssen 2-Sanierungsmanager eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung Energieberatung und/oder der Energiewirtschaft aufweisen.

Die genannten Anforderungen an das einzusetzende Personal werden von der Projektleitung überprüft. Als Grundlage dienen Abschlusszeugnisse sowie Arbeitszeugnisse, die spätestens bei Auftragserteilung einzureichen sind.

d) min. ein abgeschlossenes oder laufendes Sanierungsmanagement unter Federführung des Anbietenden in einem Gesamtfördergebiet mit einer Bevölkerung von min. 15.000 im Förderprogramm Nr. 432 der KfW in den letzten fünf Jahren

e) Zusicherung über 250 in den letzten fünf Jahren erbrachte Beratungsgespräche mit Privatpersonen und/oder Gewerbetreibenden zu Themen der energetischen Gebäudesanierung, Nutzung von Photovoltaik oder Elektromobilität. Geeignete Nachweise sind auf Anforderung einzureichen.

f) Zusicherung über die Durchführung von mindestens 15 öffentlichen Informationsveranstaltungen in den letzten fünf Jahren zu Themen der energetischen Gebäudesanierung, Wärmeversorgung, Dämmung, Elektromobilität oder Fördermittel/Finanzierung für Sanierungsvorhaben in digitaler oder hybrider Form bzw. persönlich vor Ort. Geeignete Nachweise sind auf Anforderung einzureichen.

g) Zusicherung des Anbieters über die Fortführung der Dachmarke "CASKlimahelden"

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/10/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Stadt Castrop-Rauxel

Europaplatz 1

44575 Castrop-Rauxel

Zi. 235

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDL8J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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