Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2023-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmanagement "Links und Rechts der Emscher" 2024-2025
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist die fortwährende Umsetzung der Energetischen Quartierskonzepte sowie die Unterstützung von (privaten) Sanierungsvorhaben in den Quartieren des Fördergebietes.
Stadtteile Habinghorst, Ickern 44581 Castrop-Rauxel .
Fördergebiet Links und Rechts der Emscher, Habinghorst, Ickern, Teile Henrichenburgs
(siehe Karte, z. B. Leistungsbeschreibung Anlage 1)
Die Hauptaufgabe des Sanierungsmanagements ist die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten aus den Integrierten Energetischen Quartierskonzepten.
Das für die erste Förderperiode (2021 - 2023) beauftragte Unternehmen hat mit dem Start der eigens entwickelten Kampagne "CASKlimahelden" im Jahr 2021 die Tätigkeit als Sanierungsmanagement im Projektgebiet aufgenommen. Die Laufzeit dieses Sanierungsmanagements endet am 31.12.2023. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Verwaltung am 15. Juni 2023 per einstimmigem Beschluss mit der Verlängerung des Sanierungsmanagements beauftragt.
Für die Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung im Projektgebiet Castrop-Rauxel | "Links und Rechts der Emscher" hat die Stadt Castrop-Rauxel einen Antrag auf Förderung eines Sanierungsmanagements an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Der Förderbescheid wird für November 2023 erwartet.
Der nahtlosen Weiterführung der Angebote des Sanierungsmanagements ab 01.01.2024 wird höchste Priorität beigemessen und ist durch breiten Konsens innerhalb der Stadtverwaltung, in den politischen Gremien sowie in der Stadtgesellschaft getragen. Die Auftragserteilung ist daher im Oktober, spätestens Mitte November 2023, beabsichtigt.
Eine Fördermittelzusage liegt zum Ausschreibungszeitpunkt jedoch nicht vor. Der Verlängerungsantrag an die KfW wurde vor Start des Vergabeverfahrens Ende August eingereicht und wird in Absprache mit dem Fördergeber schnellstmöglich beurteilt, sodass ein positiver Bescheid für Oktober/November 2023 zu erwarten ist.
Die Ausführung der Leistung steht unter dem vorgenannten Finanzierungsvorbehalt. Es werden keine Kosten erstattet, sofern der Fördermittelantrag durch den Fördermittelgeber abgelehnt würde. Dies schließt die Kosten der Angebotserstellung und Aufwendungen nach der Zuschlagsentscheidung ein. Mit Abgabe eins Angebots erklärt sich der Bieter mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden.
Die Stadt Castrop-Rauxel sichert zu, dass Mitteilungen und Entscheidungen des Fördermittelgebers vor der Zuschlagsentscheidung umgehend nach Erhalt allen Bietern zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
b) Angaben zu Arbeitskräften
Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis über ein abgeschlossenes oder laufendes Sanierungsmanagement unter in einem Gesamtfördergebiet mit einer Bevölkerung von min. 15.000 im Förderprogramm Nr. 432 der KfW in den letzten fünf Jahren
b) Eigenerklärung zur Eignung, vollständig ausgefüllte Anlage 8 der Leistungsbeschreibung "Eignungs-u. Bewertungskriterien zzgl. Beiblätter" -wertungsrelevant, wird nicht nachgefordert- und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nachweisführung:
ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise über mindestens drei Referenzen
a) Zusicherung des Anbieters: Mindestanforderung an Präsenz im Stadtgebiet bzw. im Projektgebiet laut Aufgabenbeschreibung (durchschnittlich 35 Stunden pro Woche).
b) Zusicherung des Anbieters: Einhaltung der Förderkriterien der KfW und programmgemäße Verwendung der Fördermittel laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, dazu gehören:
b.a) Unternehmensdarstellung (eine DIN A4-Seite), Firmenbezeichnung und -sitz, Name der Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung der Tätigkeitsbereiche und des Leistungsspektrums (hier auch: Kenntnisse in der Energetischen Stadtsanierung bzw. in der Energieberatung)
b.b) Vorlegen eines Umsetzungskonzeptes (acht DIN A4 Seiten)
b.c) Fristgerechte Erstellung des Verwendungsnachweises lauf KfW-Anforderungen.
c) Zusicherung des Anbieters: Im Auftragsfall einzusetzendes Personal entspricht den Anforderungen an Sanierungsmanager laut Merkblatt Energetische Stadtsanierung der KfW, demnach müssen 2-Sanierungsmanager eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung Energieberatung und/oder der Energiewirtschaft aufweisen.
Die genannten Anforderungen an das einzusetzende Personal werden von der Projektleitung überprüft. Als Grundlage dienen Abschlusszeugnisse sowie Arbeitszeugnisse, die spätestens bei Auftragserteilung einzureichen sind.
d) min. ein abgeschlossenes oder laufendes Sanierungsmanagement unter Federführung des Anbietenden in einem Gesamtfördergebiet mit einer Bevölkerung von min. 15.000 im Förderprogramm Nr. 432 der KfW in den letzten fünf Jahren
e) Zusicherung über 250 in den letzten fünf Jahren erbrachte Beratungsgespräche mit Privatpersonen und/oder Gewerbetreibenden zu Themen der energetischen Gebäudesanierung, Nutzung von Photovoltaik oder Elektromobilität. Geeignete Nachweise sind auf Anforderung einzureichen.
f) Zusicherung über die Durchführung von mindestens 15 öffentlichen Informationsveranstaltungen in den letzten fünf Jahren zu Themen der energetischen Gebäudesanierung, Wärmeversorgung, Dämmung, Elektromobilität oder Fördermittel/Finanzierung für Sanierungsvorhaben in digitaler oder hybrider Form bzw. persönlich vor Ort. Geeignete Nachweise sind auf Anforderung einzureichen.
g) Zusicherung des Anbieters über die Fortführung der Dachmarke "CASKlimahelden"
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Zi. 235
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDL8J
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.