Lieferung von Kabelgarnituren Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_Kabelgarnituren_2024
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Ostring 28
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ewmr GmbH - Einkauf; Herr Thilo Schleking; Ostring 28; 44787 Bochum
E-Mail:
Telefon: +49 234960-3103
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kabelgarnituren
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren Steckertechnik, Mittelspannungs-Garnituren mit wärmeschrumpfenden Endverschlüssen,
Mittelspannungs-Garnituren mit wärmeschrumpfende Muffen,
Niederspannungs-Garnituren mit wärmeschrumpfende Muffen, wärmeschrumpfende Niederspannungs-Formteile, Niederspannungs-Abzweig-Muffen.
Mittelspannungs-Garnituren Steckertechnik (60% der Menge aus Los 1)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren Steckertechnik; 60% der Menge aus Los 1
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Mittelspannungs-Garnituren Steckertechnik (40% der Menge aus Los 1)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren Steckertechnik; 40% der Menge aus Los 1
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Endverschlüsse (60% der Menge aus Los 2)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Endverschlüsse; 60% der Menge aus Los 2
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Endverschlüsse (40% der Menge aus Los 2)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Endverschlüsse; 40% der Menge aus Los 2
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen (60% der Menge aus Los 3)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen; 60% der Menge aus Los 3
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen (40% der Menge aus Los 3)
Lieferung von Mittelspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen; 40% der Menge aus Los 3
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Niederspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen (60% der Menge aus Los 4)
Niederspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen; 60% der Menge aus Los 4
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Niederspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen (40% der Menge aus Los 4)
Niederspannungs-Garnituren wärmeschrumpfende Muffen; 60% der Menge aus Los 4
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Wärmeschrumpfende Niederspannungs-Formteile (60% der Menge aus Los 5)
Wärmeschrumpfende Niederspannungs-Formteile; 60% der Menge aus Los 5
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Wärmeschrumpfende Niederspannungs-Formteile (40% der Menge aus Los 5)
Wärmeschrumpfende Niederspannungs-Formteile; 40% der Menge aus Los 5
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Niederspannungs-Abzweig-Muffen (60% der Menge aus Los 6)
Niederspannungs-Abzweig-Muffen; 60% der Menge aus Los 6
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Niederspannungs-Abzweig-Muffen (40% der Menge aus Los 6)
Niederspannungs-Abzweig-Muffen; 40% der Menge aus Los 6
Der Auftrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Option kann für maximal 36 Monate genutzt werden.
Im Rahmen der Vergabe werden die Lose 1 bis 6 getrennt voneinander betrachtet. Das Zuschlagskriterium je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teillos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) ist zu 70% der Angebotspreis. Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte. Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot je Los (1 bis 6) bzw. bei weiterer Unterteilung je Teilos (1.1 / 1.2 / 2.1 / 2.2, usw.) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
Variabler Preiskorridor:
Zuerst wird die Basis auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote für die jeweiligen Teillose (1.1 / 1.2 usw.) festgesetzt. Das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot für das Teillos ist die Basis für die weitere Angebotsbewertung (Preisbasis). Übersteigt das vorliegende Erstangebot eines Bieters im jeweiligen Teillos den wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis (Preisbasis) um mehr als 20%, so wird dieses Angebot vom weiteren Vergabeverfahren für dieses Teillos ausgeschlossen.
Zuschlagslimitierung:
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis für das jeweilige Teillos (1.1 / 1.2 usw.) erhält den Zuschlag. Sollte derselbe Bieter für verschiedene Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1, usw.) im selben Los (1 bis 6) das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben haben, so erhält er den Zuschlag für das Teillos (1.1 / 1.2 / 1.3, usw.) mit der größten Bedarfsmenge im jeweiligen Los (1 bis 6), für das er das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Seine Angebote für die übrigen Teillose (1.1 / 1.2 / 2.1 usw.) zum jeweiligen Los (1 bis 6) werden bei der weiteren Vergabe nicht weiter berücksichtigt und scheiden somit aus. Sollten weniger Angebote als zu vergebende Teillose im jeweiligen Los durch Anwendung des variablen Preiskorridors für eine Auftragsvergabe verfügbar sein, so findet die Zuschlagslimitierung in diesem Teillos keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3. eine allgemeine Unternehmensdarstellung/ein Firmenprofil einzureichen. (Vordruck 1)
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3.) folgende Angaben vorzulegen:
1.: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB und negativen Einträgen und Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn (Vordruck 2)
2.: Erklärung nach Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Vordruck 3)
3.: Erklärung zum Umsatz (Vordruck 4)
4.: Nachweis einer Haftpflichtversicherung als Fremdbescheinigung, darf nicht älter als 12 Monate sein (Kopie bzw. PDF ausreichend), oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie bzw. PDF ausreichend)
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3.) folgende Angaben vorzulegen:
1.: Angabe von min. 3 Referenzen, die seit 2022 erbracht worden sind (Vordruck 5)
2.: Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System des Qualitätsmanagement (EN ISO 9001; Kopie bzw. PDF ausreichend)
3.: Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System des Umweltmanagements (EN ISO 14001; Kopie bzw. PDF ausreichend)
4.: Nur nach Aufforderung ist zu jedem angebotenem Los ein Musterteil einzureichen, welches einem Praxistest unterzogen wird. Es ist zu beachten, dass die Musterteile nicht mehr zurückgegeben werden und mit der Angebotsabgabe ins Eigentum der ewmr GmbH übergehen. (Angebotsphase)
Die Ausschreibung enthält den Kabelgarniturenbedarf der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Herne AG und der Stadtwerke Witten GmbH. Der Bedarf enthält Kabelgarnituren in 6 Losen (je Kabelgarniturtyp ein Los, welches ein Haupt- und einen Nebenteil enthält). Sämtliche in der Ausschreibung genannte Mengen entsprechen dem voraussichtlichen Bedarf. Sie sind lediglich geschätzt und können unterschritten werden. Falls die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, werden weitere Mengen benötigt. Die Lieferung der Kabelgarnituren hat auf Abruf in Teilmengen zu erfolgen. Die Losgrößen für die Abrufe können je nach abrufendem Werk und Bautätigkeit variieren. Verbundene Unternehmen der ewmr GmbH im Sinne der §§ 15 ff. AktG, sind berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbsttätig Leistungen aus dem Rahmenvertrag der ewmr GmbH abzurufen. Der jeweilige Abruf erfolgt ohne Beteiligung der ewmr GmbH durch das jeweilige verbundene Unternehmen, welches insoweit Berechtigter und Verpflichteter gegenüber dem betreffenden Auftragnehmer der ewmr GmbH wird. Dementsprechend erfolgt auch die Abrechnung dieser Leistungen auf der Basis des Rahmenvertrages der ewmr GmbH direkt gegenüber dem verbundenen Unternehmen. Sämtliche Lieferungen erfolgen frei Haus einschließlich aller Nebenkosten wie z. B. Verpackung, Transportversicherung und Maut. Hält der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die im Rahmenvertrag vereinbarten Lieferzeiten nicht ein, so hat er für jede angefangene Kalenderwoche der Überschreitung eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 % des Bestellwertes, im Ganzen aber nicht mehr als 5 % des Bestellwertes zu zahlen. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Warenerhalt unter Abzug von 3 % Skonto. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach Lieferung. Die beigefügten "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen", der "Verhaltenskodex für Lieferanten", sowie diese Vorbemerkungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerberbogen wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1. bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interessegehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
3. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1. benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
4. Im elektronischen Projektraum sind neben dem Bewerberbogen auch die Ausschreibungsunterlagen (Muster) registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. - Unterlagen sind mit TA verfügbar.
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen.
7. Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
8. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfallberufen hat.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs in Bezug auf einzelne Lose einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das jeweilige Los für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
10. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDLQQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112165