VgV Objektplanung- Erweiterung und Sanierung Feuerwehrhaus Gomaringen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstr. 63
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Karl-Jürgen Oehrle, Fachbereich III Bauen und Technik, Gemeinde Gomaringen, und Sabine Heinrichs, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer,
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963937
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gomaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Objektplanung- Erweiterung und Sanierung Feuerwehrhaus Gomaringen
Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses Gomaringen in der Robert-Bosch-Strasse 46.
Für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses Gomaringen wird nun mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ein Planer gesucht für die Objektplanung gem. HOAI.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 13.10.2023 statt.
Gomaringen
Im Rahmen des Feuerwehr-Bedarfsplans wurde die Notwendigkeit zur Erweiterung des Feuerwehrhauses ermittelt. Dabei sollen Defizite behoben und künftige Flächenbedarfe abgebildet werden. Dies sind vor allem die Erweiterung von Umkleide- und Sanitärräumen mit der notwendigen " Schwarz / Weiss" -Trennung (räumliche und einrichtungstechnische Trennung zwischen Einsatz- und Sozialbereich), von Werkstätten und Büros sowie von Räumen für die Jugendfeuerwehr. In diesem Zusammenhang sollen zusätzlich zu den 5 vorhandenen Stellplätzen zwei weitere Stellflächen für Fahrzeuge sowie Flächen für Instandhaltung und Logistik geschaffen werden.
Hier wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese wird den Teilnehmern in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Das überwiegend noch im bauzeitlichen Zustand befindliche Feuerwehrhaus (Baujahr ca. 1980, Stahlbetonbauweise) soll sowohl in energetischer Hinsicht als auch in Hinblick auf die technische Gebäudeausrüstung saniert werden.
Der Kostenrahmen geht von Gesamtkosten in Höhe von rd. 5,8 Mio €, brutto KG 200-700 aus. Darin sind neben der Erweiterung und Sanierung des FW-Hauses auch die Erstellung einer Kalthalle, die Außenanlagen sowie eine PV-Anlage samt notwendiger Trafostation enthalten.
Beabsichtigter zeitlicher Ablauf:
Planungsbeginn Ende 2023 / Anfang 2024,
Fertigstellung Ende 2025 / Anfang 2026.
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen im laufenden Betrieb Zug um Zug durchgeführt werden.
Nutzflächen Erweiterung ca. 500m², Nutzflächen Bestandsgebäude ca. 900m²
Es werden Fördermittel beantragt.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die Leistungsphasen 1-8, +9
gem. § 34 HOAI gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 13.10.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).