Wachschutz Cochstedt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/315199-34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz Cochstedt
Die Wachschutztätigkeiten am Standort Cochstedt umfassen sowohl die Sicherung der Räumlichkeiten des DLR als auch der Flughafenanlagen am Flughafen Magdeburg/Cochstedt. Allgemeine Hilfstätigkeiten beim täglichen Geschäft (Postannahme, Warenannahme, etc.) sind zu erbringen.
Flughafen Magdeburg-Cochstedt
Die Wachschutztätigkeiten am Standort Cochstedt umfassen sowohl die Sicherung der Räumlichkeiten des DLR als auch der Flughafenanlagen am Flughafen Magdeburg/Cochstedt. Allgemeine Hilfstätigkeiten beim täglichen Geschäft (Postannahme, Warenannahme, etc.) sind zu erbringen.
Im Rahmen des Werkschutzvertrages sind folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:
1. Pforten- / Empfangsdienst
2. Bedienung des Besuchermanagementsystems inkl. Ausstellen von Besucher- oder Tagesausweisen;
3. Zutrittskontrollen
4. Plausibilitätsprüfung der Zugangs- und Zufahrtsberechtigung
5. Anmeldung von Besuchern beim Ansprechpartner im Hause
6. Ausgeben der Besucherausweise
7. Öffnen bzw. Schließen der Dienstgebäude
8. Gebäude- und Geländekontrollen / Streifen- und Kontrolldienst
9. Bestreifung und Prüfung des Flughafensicherheitszauns
10. Kontrollen der Luftseite (inkl. möglicherweise erforderlicher Cleanings)
11. Rund- und Kontrollgänge
12. Überwachung der Parkplätze außen
13. Schranke- und Außenkontrolle
14. Bedienung der Sicherheitstechnik
15. Bedienung der Telefonzentrale
16. Bedienung der Brandmeldeanlage
17. Durchführung von Notfalleinsätzen z. B. Brand / Personennotfälle, leisten von erster Hilfe
18. Führen des Wach- und Pfortenbuches, Weiterleitung der Tagesmeldungen
19. Dokumentation und Weiterleitung von Vorkommnissen / Abweichungen
20. Stichprobenartige Überwachung der Überwachungsbilder aus den Videokameras
21. Weiterleitung festgestellter Mängel an den Auftraggeber
22. Absperrung von akuten Gefahrenquellen
23. Quittierung und Kontrolle von Hausalarmen
24. Alarmverfolgung und Kontrolle der Liegenschaft nach Eingang einer Meldung
25. Helfer/in im Rahmen des Krisen- und Notfallmanagements
26. Verständigung von Hilfs-, Rettungs- und Einsatzkräften
27. Einweisung der angeforderten Hilfs-, Rettungs- und Einsatzkräfte im Objekt
28. Annahme, Verwaltung und Weiterleitung von Fundsachen
29. Sonderdienste auf Aufforderung wie z.B. Sonderkontrollen während Großveranstaltungen
30. Post- und Warenannahme
Der Vertrag kann maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB
b) Aktueller Berufs oder Handelsregisterauszug max. 6 Monate alt
a) Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre
b) Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden; 1 Mio. EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden, 500.000 EUR für Abhandenkommen bewachter Sachen)
a) Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (Formblatt B.1)
b) Abgabe von mindestens 2 zwei vergleichbare Referenzen Flughafen oder Objekt der kritischen Infrastruktur (Formblatt B.2)
c) Angabe zum für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal (Formblatt B.3)
d) Firmenprofil (Formblatt B.4)
e) Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft (Formblatt B.5)
f) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt B.6)
g) Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt B.7)
h) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formblatt B.8)
i) Eigenerklärung „BMWK-Russland“ (Formblatt B.9)
j) Eigenerklärung zur Arbeitssprache deutsch (Formblatt B.1)
k) Eigenerklärung DSGVO/elektronische Zahlungsverkehr (Formblatt B.1)
Mind. 2 vergleichbare Referenzen (Flughafen oder Objekt der kritischen Infrastruktur). Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine öffentliche Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR e.V.) und dessen Standorte weltweit haben die Einführung der elektronischen Rechnung ( = xRechnung ) vorgenommen. Das DLR als mittelbare Bundeseinrichtung folgt somit der gesetzlichen Verpflichtung, Abrechnungsdokumente in dem von der Koordinierungsstelle des Bundes (KOSIT = Koordinierungsstelle für IT Standards) vorgeschriebenen strukturierten Datenformat zu verarbeiten. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen über digitale Kanäle zu empfangen und medienbruchfrei zu verarbeiten. Somit sind die Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung, der E-Rech-V folgend, erfüllt.
Die elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat ist das Originaldokument nach § 14 UstG. i.V.m. § 5 E-Rech-V und ist den Finanzverwaltungen vorzulegen bzw. bereitzustellen Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung im strukturierten Datenformat ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zu nutzen.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller im strukturierten Datenformat bei Geschäften mit unmittelbaren/mittelbaren Behörden/Einrichtungen des Bundes verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto (Gesamtauftragswert) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V) geregelt.
In § 4 der E-Rech-V des Bundes sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert xRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-V entsprechende elektronische Rechnungen.
Zusätzlich müssen alle elektronischen Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen.
Alle Informationen über den Standard xRechnung, erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards.
Sofern der Gesamtauftragswert einen Betrag von € 1.000 netto nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit das Abrechnungsdokument über das Verwaltungsportal des Bundes (siehe oben), per Post oder Email (PDF-Format) einzureichen. Papier- und PDF-Formate können nicht über das Verwaltungsportal des Bundes eingereicht werden
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de