Mitarbeiter-App Referenznummer der Bekanntmachung: 0032-MA-App-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiter-App
Die BARMER sucht einen Dienstleister, der eine Mitarbeiter-App als Software-as-a-Service mit den in den Ausschreibungsuntgerlagen beschriebenen Funktionalitäten zur Verfügung stellt, und die beschriebenen IT- sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
bundesweit
Der Auftragnehmer stellt im offiziellen Android-Store und im offiziellen Apple App-Store die BARMER Mitarbeiter-App für die Mitarbeiter der BARMER kostenlos zur Verfügung.
Weitere Details zum Leistungsumfang sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit untenstehend, neben dem immer einzureichenden Angebotsschreiben und dem Leistungsverzeichnis, nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht statt. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
1.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 500.000,00.
2.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorhandensein von mindestens drei Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
3.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zum Datenschutz (Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung darf ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfinden.)
4.
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) über einen fehlenden Bezug zu Russland im in der Anlage genannten Sinne und Umfang.
5
Vervollständigte Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E5).
6.
Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 1).
7,
Mit Angebotsabgabe sind zwingend Konzepte und Kurzbeschreibungen zur Aufgabenstellung gemäß Anlage 2 Bewertungsmatrix und Ziffer 17.2 der Leistungsbeschreibung vollständig einzureichen. Bei deren Fehlen folgt zwingend der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.