Rahmenvereinbarung Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-442
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz
Rahmenvereinbarung Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes für Telekommunikationsanschlüsse der Dienststellen und Betriebe des Landes Baden-Württemberg und weitere Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte benennen Sie eine verantwortliche deutschsprachige Ansprechperson für die anschließende Auftragsabwicklung, die für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
Es wird beabsichtigt Unterauftragnehmer einzusetzen.
Bitte beachten Sie zum Einsatz von Unterauftragnehmern die Anlagen "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" und "Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer" sowie die weiteren Unterlagen. (A)
Der Bieter bestätigt, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Der Bieter bestätigt, dass gegen ihn keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. Er bestätigt ferner, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen. Für den Fall, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, weist der Bieter die Tatsachen, welche zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB führen, nach. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police (nicht älter als 1 Jahr). (A)
Der Bieter bestätigt, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
Der Bieter bestätigt, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er sich nicht in Liquidation befindet. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung besteht. (A)
Der Bieter bestätigt, dass weder der Bieter, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen. (A)
Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
Wir erklären, dass wir bzw. die von uns angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind. (A)
Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen.
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Der Bieter sichert zu, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
Benennung der Verantwortlichen für die in Kapitel 4.5.3 der Leistungsbeschreibung dargestellten Eskalationsstufen. (A)
Nachweis von einer Projektreferenz der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Weiter sollen Inhalte über die Referenzen angegeben werden. (A)
Der Bieter bestätigt, dass er die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen seiner Leistungserbringung berücksichtigen wird: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
und DS-GVO
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen.
Der Bieter erklärt, dass er (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeitet. (A)
Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen.
Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
- Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.
Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden. (A)
Der Bieter sichert zu, nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen. (A)
Der Bieter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden. (A)
Der Bieter stellt regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung: (A)
- Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum
- Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS
- Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse
- Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse
Der Bieter härtet seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices. (A)
Der Bieter bestätigt die Unterstützung von "In-Band"-DTMF-Übermittlung gemäß RFC2833.(A)
Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
Der Bieter verpflichtet sich ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301). (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLY1DWRJQWN
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.