Erneuerung der Hörfunksysteme am Standort Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 5/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Hörfunksysteme am Standort Stuttgart
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Stuttgart.
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 14.11.2023. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil STG“ beschriebenen Zeitplanung.
Der Hauptort der Ausführung ist am SWR-Standort in Stuttgart.
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt drei Funkhäuser, zehn Studios, zwanzig Regionalbüros, elf Korrespondentenbüros, die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind. Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer.
Das Funkhaus am Standort Stuttgart agiert als Landessender für Baden-Württemberg innerhalb des SWR-Verbundes. Am Standort werden zudem die Radio-Landesprogramme SWR1 und SWR4 Baden-Württemberg sowie das Regionalprogramm SWR4 Studio Stuttgart produziert, das über die wichtigsten Geschehnisse aus der Landeshauptstadt und der Region Stuttgart berichtet.
Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg.
Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Stuttgart. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 14.11.2023. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs.
Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.:
- Teilnahme am gemeinsamen Kick-Off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner
- Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner
- Abstimmung einer Detailplanung der Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen.
- Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten
- Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung
- Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung.
- Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten
- Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc.
- optionale Lieferung von Ersatzgeräten gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format
- optionale Dienstleistungen gemäß Anlage 12 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format
*Projektplanung und Management (Personentag)
*Erstellung der Dokumentation (Personentag)
*Funktionsprüfung und Inbetriebnahme (Personentag)
*Montageleistung (Personentag)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Bieterauskunft mit Eigenerklärung (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt beizulegen.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter – neben der „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ – bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens vorzulegen, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
A3.1-Zum Nachweis der wirt. und fin. Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit mind. folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3Mio € je Schadensfall(SE)
-Für Vermögensschäden bis zu 1Mio € je SE
-Mindestens 6Mio € Jahreshöchstersatzleistung
oder Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der EK-Quote über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der EK-Quote der letzten 3 Geschäftsjahre
A3.3-Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- und Bewertungskriterien statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt. Diesen werden gemäß den kriterienspez. Bewertungsgrundsätzen die entsprechende erreichbare Punktzahl zugeordnet (vgl. Kapitel 4.3.4 und 4.3.5).
B3.2-Bewertung der durchschnittlichen EK-Quote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
Niederer ZEG=EK-Quote im Schnitt <10% (2 Pkt.)
Mittlerer ZEG=EK-Quote im Schnitt >10% und <20% (6 Pkt.)
Hoher ZEG=EK-Quote im Schnitt >20% und <30% (11 Pkt.)
Sehr Hoher ZEG=EK-Quote im Schnitt >30% (15 Pkt.)
B3.3-Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel)
Niederer ZEG=Mittlere Bonität (2 Pkt.)
Mittlerer ZEG=Gute Bonität (6 Pkt.)
Hoher ZEG=Sehr gute Bonität (11 Pkt.)
Sehr Hoher ZEG=Hervorragende Bonität (15 Pkt.)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft ist mit Abgabe des Angebots der unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterl., geforderte Nachweis „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterl., geforderte Nachweis zur "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter – neben der „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ – bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens vorzulegen, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
A3.1-Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3Mio € je Schadensfall(SE).
-Für Vermögensschäden bis zu 1Mio € je SE.
-Mindestens 6Mio € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
-Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3-Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft ist mit Abgabe des Angebots der unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterl., geforderte Nachweis „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterl., geforderte Nachweis zur "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter – neben der „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ – bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens vorzulegen, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 61 Eignungspunkte erreicht hat.
A4.1-Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2-Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.
B4.1-Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad=ZEG) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Niederer ZEG (10 Punkte):1 Teilbereich erfüllt
Mittlerer ZEG (20 Punkte):2 Teilbereiche erfüllt
Hoher ZEG (30 Punkte):3 Teilbereiche erfüllt
Es ist 1 Referenzen gefordert, die maximal 30 Wertungspunkte erreichen kann.
B4.2-Bewertung des zweiten nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie Leistungen zur Erneuerung bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (ZEG) das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Niederer ZEG (10 Punkte):1 Teilbereich erfüllt
Mittlerer ZEG (20 Punkte):2 Teilbereiche erfüllt
Hoher ZEG (30 Punkte):3 Teilbereiche erfüllt
Es ist 1 Referenzen gefordert, die maximal 30 Wertungspunkte erreichen kann.
B4.3-Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf das Los, für das ein Angebot abgegeben wird.
Geringer ZEG (1 Punkt):QM befriedigend
Mittlerer ZEG (4 Punkte):QM gut
Hoher ZEG (7 Punkte):QM sehr gut
Sehr Hoher ZEG (10 Punkte):QM sehr gut + Zertifikat
Es ist ein Nachweis (Zertifikat) Prozess zur Implementierung des Qualitätsmanagements gefordert, der maximal 10 Punkte erreichen kann.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Hinweis Eignungsleihe siehe III1.1 Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen.
A4.1-Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.2-Ein zweites, in den vergangenen vier Jahren durchgeführtes, Referenzprojekt 2 zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe (Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Leistungen, Anzahl Geräte, Gerätetypen) bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Verwenden Sie bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“.
Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.3-Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Hinweis Eignungsleihe siehe III1.1 Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 61 Eignungspunkte erreicht hat.
-Regelungen des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentl.Aufträge in BW (LTMG)
-LB Allgemeiner Teil gem. Kap. 4.1.3Datenschutz und Datensicherheit ff
-Der Bieter/jeder Unterauftragnehmer/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Abs.1 LTMG (Tariftreuepflicht) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von von Arbeitnehmern auszuführen die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse:
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage 2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Verfahrensunterlagen, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind,
spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
*Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730